Berliner Testament gratis Muster, kostenlose Vorlage

Was ist ein Berliner Testament?

das Berliner Testament ist ein Ehegattentestament. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften können das Modell des Berliner Testaments nutzen. Der Grundgedanke dieser Erbfolgeregelung ist die gegenseitige Absicherung der beiden Ehe- oder Lebenspartner. Das Berliner Testament kann aus diesem Grund auch nur von beiden Partnern gemeinsam geschrieben und genauso auch gemeinsam wieder geändert oder aufgelöst werden. Diese gemeinschaftlich und gegenseitige Verfügung ist für beide Partner wertvoll und schützt beide. mehr

Berliner Testament

Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite viele Informationen an, die gratis sind. Da der Betreiber dieser Webseite weder Anwalt noch Notar ist, übernimmt er ausdrücklich keine Haftung für Fehler, die durch die Verwendung der Muster entstehen. Eine einfache Möglichkeit schnell und günstig ein Berliner Testament online zu erstellen bietet die Webseite von 123recht.net. Auf der Seite können Sie online einen Erbvertrag generieren und wenn Sie möchten, diesen von einem Anwalt prüfen lassen.

Oft sinnvoll: Lassen Sie sich individuell beraten

lassen sie sich am besten von auch von einem Experten beratenSollten Sie eine spezielle Frage haben, wenn Sie sich mit Ihrem Testament befassen, dann ist es empfehlenswert, sich direkt an einen Anwalt für Erbrechtsangelegenheiten zu wenden. Eine gute und günstige Onlinevariante dafür bietet die Webseite frag-einen-anwalt.de. Dort können Sie Ihre Frage stellen, die dann zu günstigen Preisen von Anwälten beantwortet werden. Das geht meistens sehr schnell und erspart die Suche und den Weg zu einem Rechtsanwalt vor Ort.

Das gemeinschaftliche Nachlassdokument

Wohneigentum ist oft das wichtigste Erbgutkeiner der beiden Erblasser kann beim Berliner Testament ohne den anderen eine Änderung vornehmen und dadurch vielleicht benachteiligen. Wenn einer der beiden Partner übrigbleibt, sind nämlich auch die engsten Verwandten, also die Kinder, erbberechtigt.

Was bedeutet das in der Praxis? Gesetzt den Fall, Sie haben ein Einfamilienhaus und keinerlei Bargeld zur Verfügung, dann würde ein Teil dieses Hauses in den Besitz z. B. der eigenen Kinder oder Eltern übergehen.

Wenn diese Miterben nun den Gegenwert Ihres Anteils an der Immobilie einfordern, gerät der überlebende Partner in finanzielle Bedrängnis, denn er müsste entweder eine Hypothek auf das Haus aufnehmen oder es gar verkaufen, um den Miterben auszuzahlen. Damit das nicht geschieht und der länger lebende Ehepartner den gewohnten Lebensstandard beibehalten und im Haus verbleiben kann, ist das Berliner Testament gut geeignet.

Es gibt im Übrigen bei dieser Erbfolgeregelung auch die Möglichkeit, den gesetzlichen Pflichtteil der Erben auszuschließen. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt und mit den betreffenden Erben besprochen werden, da sich daraus unter Umständen ein familiärer Konflikt mit weitreichenden Konsequenzen entwickeln kann. Es ist in der Regel einfacher, wenn die Erben von sich aus auf den Pflichtteil zugunsten des überlebenden Elternteiles bis zu dessen Tod verzichten. weiterlesen

Hier sehen Sie ein Muster für ein Berliner Testament:

Unser gemeinsamer Wille ist es, uns gegenseitig zum Alleinerben einzusetzen. Der Überlebende von uns soll ohne Rücksicht auf Pflichtteilberechtigte allein erben. Der zuletzt Versterbende wird verfügen, dass unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen allein erben. Sollte eines unserer Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr leben, so sind dessen Abkömmlinge an dessen Stelle erbberechtigt.

Ort, Datum und Unterschrift des 1. Ehegatten

Direkt unter die testamentarische Verfügung des ersten Ehegatten setzen Sie eine weitere Erklärung des zweiten Ehegatten, die den Inhalt der Erklärung bestätigt und aussagt, dass dies auch der Wille des 2. Partners ist. Beachten Sie, dass hier Ort, Datum und Unterschrift des zweiten Ehegatten zu setzen sind.

Mehr über das Muster können sie hier nachlesen.

Die 5 größten Fehler beim Erstellen eines Testaments

das Berliner Testament Modell

Das Berliner Testament Modell wurde im Gesetz zur Absicherung gegen Erbforderungen von Ehegatten oder Lebenspartnerschaften ermöglicht. Beide Partner setzen sich gegenseitig als Begünstigte ein und versuchen weitere Erbberechtigte auszuschließen. Das Berliner Testament Modell lässt allerdings auch die Möglichkeit weitere Erben einzusetzen offen.

Berliner Testament umgeht die Erbengemeinschaft

Wenn kein Testament nach dem Berliner Testament besteht, entsteht für die Aufteilung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall greift nämlich die gesetzliche Erbfolge und hierbei erben alle Erbberechtigten zu bestimmten gesetzlich festgelegten Teilen. Es geht also nach dem Prinzip der gesamten Gemeinschaft gehört das gesamte Erbe. Kein einzelner Erbe hat das Recht auf bestimmte Vermögensteile. Der überlebende Ehepartner müsste sich also mit allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft einigen, denn einer alleine hat keine Verfügungsberechtigung über die einzelnen Vermögenswerte. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann jedoch auch einzeln sein Geld und auch die Versteigerung des Erbes verlangen. In diesem Fall wäre der erbende Partner auch gezwungen, aus seinem selbst geschaffenen Eigentum auszuziehen. Das Berliner Testament Modell möchte genau diesen Tatsachen aus dem Weg gehen.

Änderungen im Testament

Keiner der Ehegatten kann einzeln Änderungen am Testament vornehmen. Wenn nämlich ein Beteiligter die Bestimmungen widerruft, würden automatisch auch die Vorgaben des anderen Partners nichtig. Wenn eine Änderung des Berliner Testaments gewünscht ist, kann dies auch nur gemeinschaftlich bewerkstelligt werden. Wenn ein Partner doch allein einen Widerruf des gemeinschaftlichen Ehegattentestament herbeiführen möchte, muss er dabei die festgelegten gesetzlichen Vorschriften zum Berliner Testament Modell einhalten. Die Vorschriften entsprechen denen beim Aufheben des Erbvertrages.

Widerruf nach dem Tod eines Partners

Nach dem Tod eines Erblassers ist keine Änderung des Testaments mehr möglich. Hiermit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass nachträglich nicht an seinem letzten Willen herummanipuliert wird. Man muss sich beim Verfassen nach dem Modell eines Berliner Testaments genau im Klaren darüber sein, wie das Erbe weitergereicht werden soll. Es gibt auch die Möglichkeit, dem überlebenden Ehepartner zu überlassen, wer nach dessen Ableben erben soll.

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Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Vorlagen frei für Ihre Zwecke verwenden!

Wie teuer ist ein Berliner Testament?

Die Erstellung eines Berliner Testaments ist nicht sehr teuer. Sollte es nicht zu kompliziert sein können Sie es mit unserem Muster auch selbst machen. Wenn sie lieber auf Nummer sicher gehen wollen sollten Sie sich an einen Notar wenden. Ein paar Preisbeispiele finden Sie hier: Notarkosten Testament. Wichtig ist  natürlich auch das Ihr letzter Wille nach dem Ableben auch gefunden wird. Daher macht es natürlich Sinn das Testament sicher bei einem Nachlassgericht zu hinterlegen. Hier sollten sie eine Pauschale von 75 Euro einkalkulieren.

 

Was sie sonst noch wissen sollten:

  • Ein handschriftliche Testament ist nur dann gültig, wenn es Wort für Wort, ohne jeglichen maschinengeschriebenen Zusatz verfasst wurde. Das Wörtchen handschriftlich ist in diesem Fall wirklich bindend. Auch ein einziger gedruckter Satz macht das Testament ungültig. Ein Vordruck wäre ebenfalls nicht gültig. Auch ein gesprochenes Testament, egal auf welchen Tonträger, ist vor dem Gesetz unwirksam. Das handschriftliche Testament muss nicht zwingend eigenhändig geschrieben sein, Sie können sich auch jemanden zur Hilfe holen. Hierbei gibt es jedoch einige Formvorschriften zu beachten. Lesen Sie hier weiter, wie Sie ein Berliner Testament kostenlos erstellen.
  • Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch exakt festgelegt, wie ein Erbe nach dem Ableben eines Verwandten verteilt werden muss. In jedem Fall zählt jedoch immer vorrangig der eigene letzte Wille. Das Dokument setzt, wenn es richtig verfasst ist, alle gesetzlichen Regelungen außer Kraft. Aus diesem Grund ist es ratsam, ein eigenen letzten Willen zu verfassen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie andere Personen, als die in der Erbfolge vorgesehenen, gesondert bedenken möchten. Ausgenommen sind Erbfolgen, in denen Sie Klauseln oder Formulierungen eingesetzt haben, die allen gesetzlichen Regeln widersprechen. Wenn Sie Ihr Vermächtnis selbst regeln möchten, empfiehlt es sich, ein Muster wie zum Beispiel unsere Gratis Vorlage für ein Berliner Testament zu benutzen.
  • Sollten sie Ihre Meinung zu Lebzeiten ändern wollen können sie ein Berliner Testament natürlich auch einen Widerruf verfassen.

Weitere wichtige Punkte:

  • Ein wichtiger Punkt, mit dem sich jeder Erblasser auch beschäftigen sollte, ist der Pflichtteilsanspruch. Egal ob es der Erblasser möchte oder nicht, ein bestimmter Personenkreis hat immer Anspruch auf einen Erbteil. Wollen Sie mehr über den Pflichtteilsanspruch erfahren? Dann klicken Sie bitte hier.
  • Ein gemeinschaftliches Testament steht in dieser Form nur Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften offen. Es ist möglich, dass ein Ehegatte das gemeinschaftliche Testament verfasst und der andere dieses Schriftstück bestätigt und unterschreibt. Es ist auch machbar, dass jeder Partner einzeln ein separates Nachlassdokument schreibt. Wenn diese beiden Testamente übereinstimmend dieselbe Zielsetzung ausdrücken, lassen sich diese zusammenführen. Im Idealfall tackern Sie die beiden Dokumente zusammen und stecken sie in einen Umschlag. Wenn Sie das nicht tun und jeder Partner das Dokument gesondert verwahrt, hätten beide die Möglichkeit, eine Änderung ohne das Wissen des anderen vorzunehmen. Diese Regelung wäre unfair, weil es dadurch zu Benachteiligungen kommen könnte. Wer das gemeinschaftliche Testament selbst erstellen möchte, kann dies mithilfe unserer Vorlage für ein Berliner Testament tun.
  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind alle gesetzlichen Regelungen  zum Erben und Vererben festgelegt. Wir erben, indem wir das Vermögen eines anderen Menschen nach dessen Ableben entweder nach den gesetzlichen Regelungen oder nach einem Nachlassdokument übernehmen. Erben kann man im Erbfall entweder als sogenannter Vollerbe ein ganzes Vermögen oder mittels eines Vermächtnisses einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag. Normalerweise muss der Erbe für die Schulden des Erblassers haften, während der Begünstigte ein Vermächtnis ohne Erblast übernehmen kann.

Erbausschlagung und Erbschaftssteuer sollten auch beachtet werden

  • Erbausschlagung, das ist der Fachbegriff, wenn Sie eine Erbschaft ablehnen. Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die Schulden höher sind als der Wert der Erbschaft. Für die Schulden aus dem Erbe haften Sie nämlich auch mit Ihrem eigenen Privatvermögen. Die Gläubiger des Erblassers (Nachlassgläubiger) würden sich mit Sicherheit am Erben schadlos halten. Sie können beim Nachlassgericht einen Nachlassverwalter beantragen. Dieser leitet ein sogenanntes Nachlass–Insolvenzverfahren ein. Hierbei wird geklärt, wie viele Schulden vorhanden sind, damit die Gläubiger innerhalb der gesetzlich bestimmten Fristen ihre Forderungen anmelden. Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen, lesen Sie hier.
  • Die Erbschaftsteuer wird immer dann erhoben, wenn Werte vererbt werden. Die Grundlage der Versteuerung ist jedoch nicht der Wert des Erbes, sondern der finanzielle Mehrwert für den Erben. Die Höhe der Versteuerung ist abhängig vom Verhältnis von Erblasser zu Erbe und wird in eigene Steuerklassen unterteilt. Verschiedene Reformen haben für neue Regelungen im Erbschaftsteuergesetz geführt. Erbschaftsteuer Freibeträge und Versorgungsfreibeträge werden für Ehepartner und Kinder angerechnet, um eine finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen nicht zu gefährden. Auch diese finanziellen Freiräume unterscheiden sich nach dem Beziehungsverhältnis, in dem der Erblasser und der Erbe zueinanderstanden. Welche Voraussetzungen es in Sachen Erbschaftssteuer gibt und welche Freibeträge gelten, ist Thema dieses Beitrags.
  • Ein Vermächtnis ist ein Begriff aus dem deutschen und dem österreichischen Erbrecht. Ein Vermächtnis kann Teil eines Testaments oder Erbvertrages sein. Bei einem Erbe geht es um das gesamte Vermögen des Erblassers, bei einem Vermächtnis nur um einen bestimmten Vermögensgegenstand. Mit einem Vermächtnis können Sie auch Nutzrechte wie etwa ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht in einen Erbvertrag einbauen.

Welche behördlichen Stellen benötige ich?

  • Das Nachlassgericht ist ein Teilbereich des Amtsgerichtes und als Anlaufstelle für die Annahme, Aufbewahrung und Herausgabe von Testamenten zuständig. Persönlich handschriftlich angefertigte Testamente können beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Dokumente, die vor einem Notar verfasst und von diesem beurkundet werden, gelangen automatisch in die Verwahrung beim Nachlassgericht. Ferner ist das Nachlassgericht dafür zuständig, den Erbschein auszustellen. Wird ein Erbe ausgeschlagen, muss diese Erklärung ebenfalls beim Nachlassgericht beurkundet werden. Es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, das Vermögen des Erblassers auf die einzelnen Erben zu verteilen. Dies ist die Aufgabe der Notare. Sind keine Erben vorhanden oder benannt, kümmert sich das Nachlassgericht darum, den Nachlass zu sichern und gegebenenfalls ein eventuelles Erbrecht des Staates zu prüfen.
  • Sollte vor dem Tod einer der beiden Ehegatten kein Berliner Testament erstellt worden sein, wird sich wahrscheinlich eine Erbengemeinschaft bilden. Leider kommt es unter den Miterben oft zu einem Streit um den Nachlass. Um so einen Streit zu vermeiden, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Erbfolge zu kümmern und einen gültigen letzten Willen zu verfassen.
  • Einen gültigen Erbvertrag von einem Notar aufsetzen zu lassen, ist mit Kosten verbunden. Die Gebühren für den Notar und die Hinterlegung beim Nachlassgericht sind festgesetzt und hängen von der Summe der zu vererbenden Werte ab. Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie hoch die Kosten für ein Testament sein dürfen? Dann lesen Sie bitte diesen Beitrag.
  • Wenn sich die Erben mit dem Thema Testament befassen müssen, geschieht das immer in einer Phase der Trauer. Auf der einen Seite sind die Betroffenen sehr mit dem Tod des nahen Verwandten beschäftigt – es handelt sich oft um einen Elternteil oder den Ehepartner. Hinzu kommen nun auch noch Themen wie die Grabgestaltung und die Auswahl des Grabsteins. Die eintreffenden Beileidskarten mit Trauersprüchen, die Freude, Verwandte, Nachbarn und Arbeitskollegen schicken, können den Schmerz über den Verlust in der Regel nicht lindern. Dennoch sind sie wichtiger Bestandteil im Trauerprozess, denn sie zeigen die Anteilnahme der Mitmenschen. Tipp: Sie müssen auf eine Trauerkarte nicht reagieren, auch dann nicht, wenn Geld beigefügt wurde.

Kann ein gemeinschaftlicher Erbvertrag widerrufen werden?

Auch der Widerruf eines Berliner Testaments ist möglich solange beide Partner noch leben. In der Regel ist das genauso einfach wie das verfassen und muss keinen Euro kosten.

Welche Besonderheiten sind beim Berliner Testament zu beachtet ?

Da es sich beim Berliner um ein Ehegattentestament handelt, ist der klassische Inhalt eines solchen Testamentes der, dass sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Sie vereinbaren außerdem, dass der länger lebende Partner das Erbe allein den gemeinsamen Kindern zuteilwerden lässt. Bei mehreren Kindern sind diese folglich zu gleichen Teilen erbberechtigt.

Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten, die Sie überdenken sollten, um die für Sie passende Variante zu wählen.

  • Zum einen gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Einheitslösung. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein und die Kinder werden zu Ersatzerben gemacht. Hierbei verschmilzt das Vermögen des verstorbenen Partners mit dem des Überlebenden. Der überlebende Partner hat eine starke rechtliche Stellung inne. Gemeinsame Kinder können aber bei dieser Option ihren Pflichtteil verlangen. Nach dem Tod des überlebenden Ehepartners geht das gesamte Vermögen in Form einer sogenannten Schlusserbschaft auf die gemeinsamen Kinder der Ehegatten über. Die Einheitslösung ist die am häufigsten genutzte
  • Die zweite Variante ist die sogenannte Trennungslösung. Die Partner setzten sich gegenseitig zum Vorerben ein. Die Kinder werden gleichzeitig als Nacherben und Ersatzerben benannt. Bei dieser Lösung geht das Vermögen des verstorbenen Ehepartners als Sondervermögen an den überlebenden Ehepartner über und wird getrennt von dessen eigenem Vermögen behandelt. Nach dem Versterben des zweiten Partners geht das Vermögen in Form einer Vor – bzw. Nacherbschaft an die Kinder über.

Falls Sie nicht sicher sind, welche Variante die sinnvollere ist, wenden Sie sich bitte direkt an einen Fachanwalt für Erbrecht. Im Zweifel ist die Einheitsvariante, also die der Vollerbschaft, die bessere Wahl für Erblasser.

Obgleich das Berliner Testament auf den ersten Blick recht simpel wirkt, birgt es doch einige kleine Tücken, die Sie kennen müssen, um nicht darüber zu stolpern. In der klassischen Variante der Vollerbschaft (Einheitsvariante) ist der überlebende Ehepartner immer der Alleinerbe und die Kinder, so vorhanden, sind immer die Schlusserben. Verstirbt nun ein Ehepartner, geht das gesamte Vermögen auf den verbleibenden Ehepartner über. Das führt nicht selten zu innerfamiliären Problemen, da die Schlusserben in vielen Fällen ganz genau darauf achten, dass ihnen auch ein guter Teil des Erbes bleibt.

Mit Blick darauf ist es ratsam, sich über die verschiedene Klauseln zu informieren und bei Bedarf einen Erbrechtsanwalt oder einen Notar um Rat zu fragen. Kinder als Schlusserben können über das Berliner Testament beim Versterben des ersten Ehegatten vom Erbe ausgeschlossen werden, sodass sie somit keinerlei Mitspracherecht haben, was der Überlebende der beiden Ehepartner mit dem Vermögen macht.

Bitte beachten Sie: Wir informieren Sie, übernehmen aber keine Haftung

Bitte bedenken Sie, dass unsere Website lediglich der Information dient. Sollten sie ein gemeinschaftliches Testament erstellen wollen und dabei noch offen Fragen haben wenden sie sich bitte an einen Experten. Wir möchten Ihnen nach bestem Wissen weiterhelfen, aber wir haben keine juristische Ausbildung. Für die bereitgestellten Informationen übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung!

Sollten Sie konkrete Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Fachanwalt für Erbrecht, einem Notar oder bei einer Beratungsstelle zu informieren. Sollten Sie keinen Notar kennen, können Sie auf der Webseite www.notar.de ganz unkompliziert einen Notar in Ihrer Nähe finden.