Berliner Testament Pflichtteil
Zum Pflichtteil gibt es auch beim Berliner Testament die Grundlage der gesetzlichen Regelungen. Durch eine so genannte Pflichtteil – Klausel kann man dies ein Stück weit umgehen. Das Berliner Testament wird schließlich gewählt, um den Ehegatten von Verpflichtungen weitgehend frei zu halten. Es ist immer ratsam, die Regelungen des Berliner Testaments mit den Erben im Vorfeld zu besprechen, denn auf den Pflichtteil haben sie schließlich einen gesetzlichen Anspruch. Wenn man die Regelungen des Berliner Testaments genau ansieht, wird man feststellen, dass dies die Kinder und Eltern des Erblasser regelrecht enterbt. Dass sie nach dem Ableben der beiden Erblasser einmal alles übernehmen sollen, ist hier genauso genommen nur ein schwacher Trost.
Berliner Testament - Pflichtteil Klausel
Sie können, wenn Sie mit Ihren Kindern offen über das Berliner Testament reden, mit diesen auch einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Dies sollten Sie in jedem Fall schriftlich tun. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Strafklausel einzubauen in das Berliner Testament, dass ein Kind, welches vom überlebenden Elternteil sein Pflichtteil einfordert auch bei dessen Ableben nur ein Pflichtteil erhält.
Berliner Testament Vorschläge zur Pflichtteil Klausel:
Wenn eines der Kinder ohne Zustimmung des Überlebenden den Pflichtteil einfordert, so wird jede zu seinen Gunsten getroffene Erbklausel unwirksam. In diesem Falle erhält dieses Kind auch kein Schlusserbe mehr, sondern nur noch den ihm zustehenden Pflichtteil.
Damit dieses Kind sich wirksam bestraft fühlen kann könnte noch ein weiterer Zusatz in das Testament:
Die Kinder, die keine Pflichtteile einfordern, erhalten von uns noch zusätzlich ein Vermächtnis in Höhe von: ....... €. Das Vermächtnis erhält erst Gültigkeit nach dem Ableben beider Ehepartner.
Um dem überlebenden Elternteil alle Optionen offen zu halten, sollten Sie diesem in der Verteilung des Schlusserbes freie Hand lassen:
Der zuletzt Lebende Partner ist berechtigt, die Erbeinsetzung der Schlusserben nach seinem Gutdünken abzuändern.
Hierbei ist es jedoch ratsam, eine Erbeinsetzung zugunsten von weiteren Personen auszuschließen. In diesem Falle könnte es passieren, dass bei einer Wiederverheiratung der neue Ehepartner zum Nutznießer wird und ihre eigenen Kinder leer ausgehen. Hier hilft die so genannte Wiederverheiratungsklausel.
Berliner Testament Pflichtteil und Geldvermächtnis
Die beiden Ehepartner können ihren Kindern als Trostpflaster auch ein Geldvermächtnis in einer festgelegten Höhe hinterlassen. Dies ist auch bei einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners ein guter Weg um den Kindern in diesem Fall ein Erbe zukommen zu lassen. Dies kann eine Geld- oder eine festgelegte Sachzuwendung sein.
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