Erbausschlagung, wann ist es besser nichts zu erben

Berliner Testament
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Ausschlagung

Wenn ein naher Verwandter stirbt, wird man entweder aufgrund des Testaments oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zum Erben berufen. Ausdrücklich annehmen muss man dieses Erbe in dem Fall nicht, sondern lediglich ausschlagen, wenn man es aus welchem Grund auch immer nicht annehmen möchte. Der eingängigste Grund für die Erbausschlagung ist meist eine totale Überschuldung. Wenn dies der Fall ist, muss man abwägen, ob das Erbe eine negative oder positive Wirkung haben wird. Wenn man tatsächlich beabsichtigt, das Erbe auszuschlagen, sollte man keinesfalls den Anschein erwecken, das Erbe zu übernehmen, das heißt man sollte keinesfalls ein geerbtes Haus beziehen oder über Konten des Erblassers verfügen. Damit hätten Sie das Erbe in Besitz genommen und haften auch für die darauf liegenden Schulden. Wer den Anschein erweckt, dass er das Erbe übernimmt, hat kein Recht mehr, das Erbe auszuschlagen. Verhalten Sie sich in diesem Falle völlig neutral und sichten Sie erste einmal alle Unterlagen und Kredite. Eine endgültige Ausschlagung will gut überlegt sein, denn sie verwehrt Ihnen für alle Zeiten den Zugriff auf den Nachlass

Erbausschlagung – Nachlassinsolvenz

Um die Schuldenhaftung bei einem verschuldeten Erbe zu begrenzen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Nachlassverwalter beantragen. Dieser leitet die Nachlassinsolvenz ein. Die Gläubiger müssen sich innerhalb festgesetzter Fristen beim Nachlassverwalter melden. Diese Fristen werden entsprechend kurz gesetzt sein, denn Sie selbst als Erbe haben nicht unendlich Zeit, Ihre Ausschlagung zu erklären. Wenn Sie vor der Ausschlagung einen Nachlassverwalter einschalten, haben Sie eine professionelle Entscheidungshilfe zur Seite. Der Nachlassverwalter kann Ihnen einen genauen Überblick über den Schuldenstand verschaffen.

Ausschlagung – Nachlassgericht

Wenn Sie sich für die Erbausschlagung entschieden haben, müssen Sie diese persönlich und schriftlich vor dem Nachlassgericht erklären. Das Recht zur Ausschlagung können Sie nicht auf eine weitere Person übertragen. Diese Erklärung kann anschließend nicht mehr widerrufen werden. Von dem Zeitpunkt des Datums, an dem Sie Kenntnis bekommen haben von Ihrem Erbe, beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen. Sämtliche Gegenstände, die Sie aus dem Erbe erhalten haben, müssen zurückgegeben werden. Den nachfolgenden rechtmäßigen Erben gegenüber hat man in diesem Falle auch eine Auskunftspflicht.

Ausschlagung – minderjährige Erben

Wenn eines Ihrer minderjährigen Kinder ein überschuldetes Erbe erhalten soll, müssten Sie als Eltern die Ausschlagung betreiben. Wenn Sie selbst zuvor das Erbe ausgeschlagen haben, ist dies relativ einfach und plausibel. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass Sie die Erbbelastung geprüft haben. Wer ein Erbe für sich selbst ausschlägt, tut es natürlich auch für seine Kinder. Wenn diese Voraussetzung allerdings nicht gegeben ist, dann prüft ein unabhängiger Vormund im Interesse ihrer Kinder, ob die Ausschlagung rechtmäßig gültig ist. Der Vormund wird bei der Entscheidung, ob eine Ausschlagung für die minderjährigen Kinder vorgenommen wird, immer in deren Interesse handeln.

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