Erben und Vererben: Worauf bei der Nachlassregelung geachtet werden sollte

Testament

In Deutschland sterben jährlich etwa 900.000 Menschen, wobei die gesetzliche Erbfolge oft Streitigkeiten verursacht. Nur 30 % der Bevölkerung verfügen über ein Testament, um den Nachlass individuell zu regeln. Eine klare Nachlassregelung schützt Erben vor rechtlichen Unsicherheiten und unnötigen Konflikten. Neben der gesetzlichen Erbfolge bietet das Testament viele Möglichkeiten, individuelle Wünsche umzusetzen. Doch was muss dabei beachtet werden, um den Nachlass rechtssicher zu gestalten? Einige Antworten gibt es nachfolgend.

Individuelle Nachlassgestaltung selbst gestalten

Ein Testament eröffnet die Möglichkeit, den Nachlass nach individuellen Wünschen zu gestalten. Ohne ein solches Dokument greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den Vorstellungen des Verstorbenen entspricht. Klarheit und Struktur durch ein Testament verhindern Streitigkeiten unter den Erben. Studien zeigen, dass 60 % der Nachlässe ohne klare Regelungen juristische Konflikte nach sich ziehen.

Rechtssicherheit gewährleisten

Um Fehler zu vermeiden, kann jeder ein Testament verfassen lassen. Professionelle Unterstützung durch Experten sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Aspekte wie Pflichtteile oder Erbverzichtsvereinbarungen können dabei optimal berücksichtigt werden. Ein notariell beglaubigtes Testament bietet zusätzliche Sicherheit, da es rechtlich bindend ist und Anfechtungen erschwert.

Pflichtteile und Sonderregelungen berücksichtigen

Gesetzliche Erben wie Kinder, Ehepartner oder Eltern des Verstorbenen haben Anspruch auf diesen Mindestanteil, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispielsweise hat ein Kind, das laut gesetzlicher Erbfolge ein Viertel des Nachlasses erhalten würde, Anspruch auf ein Achtel als Pflichtteil. Dieser Anspruch lässt sich nur in Ausnahmefällen vollständig ausschließen, etwa bei schweren Verfehlungen des Erben.

Wie Pflichtteile reduziert werden können

Pflichtteilsverzichtserklärungen sind eine gängige Methode, um Ansprüche zu verringern. Diese müssen notariell beurkundet werden und erfordern die Zustimmung aller beteiligten Parteien. Ein Beispiel: Ein Elternteil vereinbart mit seinem Kind, auf den Pflichtteil zu verzichten, und gewährt stattdessen eine finanzielle Abfindung zu Lebzeiten. Solche Abmachungen schaffen Klarheit und verhindern Konflikte.

Schenkungen zu Lebzeiten

Ein weiteres wirksames Instrument ist die Schenkung. Hierbei gilt jedoch die sogenannte Zehn-Jahres-Frist: Nur Schenkungen, die mindestens zehn Jahre vor dem Todesfall erfolgt sind, werden nicht auf den Pflichtteil angerechnet. Erfolgt die Schenkung innerhalb dieser Frist, reduziert sich der angerechnete Betrag jährlich um ein Zehntel. Eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro, die acht Jahre vor dem Todesfall verschenkt wurde, wird noch zu 200.000 Euro angerechnet.

Steuern und finanzielle Aspekte bei der Nachlassplanung

Eine sorgfältige Planung hilft nicht nur, die Steuerlast zu reduzieren, sondern sorgt auch dafür, dass das Vermögen optimal übertragen wird. In Deutschland belaufen sich die jährlichen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer auf etwa 5 Milliarden Euro. Besonders bei großen Vermögen können klug genutzte Freibeträge und steuerliche Instrumente erhebliches Einsparpotenzial bieten.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Die Höhe des Freibetrags hängt in Deutschland vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren mit einem Freibetrag von 500.000 Euro von der höchsten Steuervergünstigung. Kinder erhalten 400.000 Euro pro Elternteil. Enkelkinder haben Anspruch auf 200.000 Euro, während für Geschwister und andere entfernte Verwandte nur ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt.

Beispielrechnung zur Erbschaftssteuer

Wenn ein Kind 1 Million Euro erbt, bleibt ein Betrag von 400.000 Euro steuerfrei. Die restlichen 600.000 Euro unterliegen der Erbschaftssteuer, die je nach Steuerklasse zwischen 7 % und 30 % beträgt. In diesem Fall wäre mit einer Steuerlast von rund 97.000 Euro zu rechnen, falls die Steuerklasse I (10-15 %) greift.

Strategische Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Schenkungen zu Lebzeiten bieten eine Möglichkeit, Steuern zu minimieren. Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wird etwa eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro an ein Kind übertragen, bleibt dieser Betrag steuerfrei. Nach zehn Jahren kann eine weitere Schenkung in derselben Höhe erfolgen.