Wer in guten Zeiten sicherstellen möchte, dass sein Wille auch in gesundheitlich prekären Situationen beachtet wird, sollte eine Patientenverfügung erstellen. Mithilfe einer solchen Verfügung kann eine vertraute Person beauftragt werden, im Ernstfall die medizinischen Entscheidungen im Sinne des Patienten zu vertreten – so, wie er es selbst getan hätte, wenn er dazu noch in der Lage wäre.
Falls Sie ausschließlich Ihren Patientenwillen durchsetzen möchten, reicht eine einfache Patientenverfügung meist aus. Für Eigentümer von Häusern oder Immobilien ist es hingegen empfehlenswert, zusätzlich eine umfangreiche Vorsorgevollmacht mit notarieller Beglaubigung zu erteilen. Diese ermöglicht es der bevollmächtigten Person, auch finanzielle oder organisatorische Angelegenheiten uneingeschränkt zu regeln. Voraussetzung ist dabei natürlich ein tiefes Vertrauensverhältnis zur ausgewählten Person.
Falls Sie Bedenken haben, können Sie auch mehrere Personen mit einer Vollmacht betrauen, die sich gegenseitig kontrollieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in einer sogenannten Betreuungsverfügung festzulegen, wer im Fall einer gesetzlichen Betreuung als Vertreter eingesetzt werden soll und welche persönlichen Vorstellungen Sie an diese Betreuung knüpfen.
Wichtig zu wissen: Liegt keine entsprechende Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht eine fremde Person – nicht selten mit weitreichender Entscheidungsmacht. Und auch wenn diese Person nach bestem Wissen handelt, entspricht sie womöglich nicht Ihren eigenen Wünschen.
Welche Maßnahmen können in einer Patientenverfügung geregelt werden?
- Verzicht oder Zustimmung zu lebenserhaltenden bzw. lebensverlängernden Medikamenten
- Wiederbelebungsmaßnahmen durch Notärzte oder Rettungskräfte
- Künstliche Beatmung oder Ernährung über Apparate
Vermeiden Sie unkonkrete oder schwammige Aussagen wie „keine Apparate“, „keine Medizin“ oder „keine lebensverlängernden Maßnahmen“. Solche Formulierungen sind für Ärzte schwer auszulegen und bergen die Gefahr, dass Ihre Verfügung nicht als rechtlich wirksam gilt. Wichtig ist die konkrete Benennung medizinischer Maßnahmen.
Die Bundesärztekammer empfiehlt, sich vor der Erstellung einer Patientenverfügung mit dem Hausarzt abzusprechen. Dieser kann helfen, Ihre Wünsche präzise zu formulieren und auf medizinische Konsequenzen hinzuweisen. Da eine Patientenverfügung für behandelnde Ärzte bindend ist, sollten Sie genau wissen – und verstanden haben –, was die getroffenen Festlegungen im Ernstfall bedeuten.
Tipp: Wenn Sie sich ärztlich beraten lassen, notieren Sie dies in Ihrer Patientenverfügung. Das unterstreicht die Ernsthaftigkeit Ihrer Entscheidungen und kann bei späteren Unklarheiten hilfreich sein.
Hilfreiche kostenlose Formulierungshilfen und weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.patientenverfuegung-kostenlos.de
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