Patientenverfügungen, darum sollten sie besser kein Formular verwenden

Wer in guten Zeiten die Durchsetzung seines Willens als Patient in prekären Notlagen durchsetzen möchte, für den kann es hilfreich sein eine Patientenverfügung auszustellen. Aufgrund einer Patientenverfügung kann ein anderer Mensch, dem Sie vertrauen beauftragt werden, Ihre Patienteninteressen so zu vertreten, wie Sie das selbst getan hätten, wenn Sie dazu noch in der Lage wären. Wenn nur das Durchsetzen Ihres Patientenwillens erforderlich ist, können Sie sich in der Patientenverfügung durchaus auch nur darauf beschränken. Für Haus- oder Immobilienbesitzer kann es auch ratsam sein, eine weitergehende Vollmacht mit notarieller Bekräftigung zu erteilen. Hierin können Sie dafür Vorsorgen, dass sämtliche erforderlichen Angelegenheiten weiterführend ohne Einschränkung geregelt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass hierzu nur eine Person in Frage kommt, die ein solch großes Vertrauen auch rechtfertigt.

Berliner Testament Muster
Berliner-Testament-Muster

Falls Sie misstrauisch sind, können auch mehrere Menschen mit einer Vollmacht eingesetzt werden, die sich gegenseitig kontrollieren. Sie könnten zudem in einer so genannten Betreuungsverfügung bestimmen, wer für Sie als gesetzlicher Vertreter fungieren soll und welche Erwartungen Sie an diese persönliche Betreuung knüpfen. Haben Sie nämlich im Notfall keine Vollmacht, wird von Amts wegen ein fremder Betreuer eingesetzt, der dann Ihre persönlichen Dinge entscheidet. Überflüssig zu erwähnen, dass dies gewiss nicht unbedingt in Ihrem Sinne ist, auch wenn die Entscheidungen vernünftig sind nach dem gesunden Menschenverstand.

Welche Maßnahmen können formulierte werden in den Patientenverfügungen?

  • Anordnung eines lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Medikamentes• Die Wiederbelebung durch Retter• Apparative und künstliche Beatmung und Ernährung

Vermeiden Sie gängige oder allgemein gehaltene Formulierungen. Mit den Begriffen: „keine Apparate oder keine Medizin“ sowie  „keine lebensverlängernde Maßnahmen“ können Ärzte nicht viel anfangen. Diese Umschreibungen müssten interpretiert werden denn dabei handelt es sich nicht um konkrete ärztliche Maßnahmen. Wenn Ihre Vorstellungen zu Apparaten oder Maßnahmen nicht genau bezeichnet wurden, ist die Verfügung wirkungslos.

Die Bundesärztekammer empfiehlt, sich vor der Ausstellung mit Ihrem Hausarzt zu beraten, er kann Ihnen genau sagen, was Sie in Ihre Patientenverfügung einschreiben müssen und helfen, den eigenen Willen ganz korrekt zu artikulieren. Zudem muss man wissen, dass Patientenverfügungen für den behandelnden Arzt verbindlich sind. Deshalb sollte man als Patient auch wissen und sich erklären lassen, welche Folgen die Bestimmungen auf bestimmte Behandlungen hervorrufen. Wenn man schon die ärztliche Beratung in Anspruch nimmt, wäre es gut dies auf der verfassten Patientenverfügung explizit so zu vermerken. Weitere Unterstützung sowie kostenlose Formulierungshilfen für diese Verfügungen erhalten Sie als Anregung oder Basis auf dieser Website patientenverfuegung-kostenlos.de.

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