
Der Tod eines nahestehenden Angehörigen ist für viele Betroffene eine tiefgreifende emotionale Belastung. In dieser Ausnahmesituation fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Neben der Trauer sind zahlreiche organisatorische Aufgaben zu bewältigen – etwa die Planung der Beerdigung, Gespräche mit Bestattern, Pfarrern oder Notaren. Berufstätige sehen sich in dieser Phase häufig nicht in der Lage, ihren beruflichen Verpflichtungen wie gewohnt nachzukommen.
Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber Sonderurlaub vor. Dieser Artikel liefert Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen und häufige Praxisbeispiele.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
- Gesetzlicher Sonderurlaub im Todesfall: Ein Recht für Arbeitnehmer
- Für wen kann Sonderurlaub beantragt werden?
- Was tun, wenn der Sonderurlaub nicht ausreicht?
- Hinweise zum Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall
Gesetzlicher Sonderurlaub im Todesfall: Ein Recht für Arbeitnehmer
Sonderurlaub im Todesfall ist ein bezahlter Urlaub aus persönlichen Gründen. Er ist nicht Teil des regulären Urlaubsanspruchs. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Sonderurlaub in § 616 BGB geregelt – allerdings sehr allgemein:
„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Die konkrete Dauer ist im Gesetz nicht festgelegt. Stattdessen ist der Sonderurlaub meist abhängig von betrieblichen Vereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen sowie von der Kulanz des Arbeitgebers.
Häufig wird die Dauer des Sonderurlaubs nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt:
- 1 Tag Sonderurlaub bei Betriebszugehörigkeit unter 6 Monaten
- 2 Tage bei 6 bis 12 Monaten Zugehörigkeit
- mindestens 3 Tage nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit
Auch die Position im Unternehmen kann eine Rolle spielen. Zwar haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer – von Praktikanten bis zur Geschäftsführung – Anspruch auf Sonderurlaub, doch kann sich die Anzahl der bewilligten Tage nach dem Verantwortungsbereich richten. In Einzelfällen wurden sogar bis zu zwei Wochen Sonderurlaub gewährt – dies bleibt aber die Ausnahme.
Üblich sind zwei Tage Sonderurlaub beim Tod eines nahen Angehörigen ersten Grades – also Eltern, Kinder oder Ehepartner. Die Details regeln in vielen Fällen bestehende Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen. Der Sonderurlaub muss in jedem Fall schriftlich beantragt werden.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Ihrer Personalabteilung. Gerade in einer emotionalen Ausnahmesituation wird man Ihnen dort in der Regel mit Verständnis begegnen.
Sonderurlaub im Todesfall: Wer ist anspruchsberechtigt?
Grundsätzlich wird Sonderurlaub nur für den Todesfall naher Angehöriger gewährt. In der Regel gilt das für:
- Vater oder Mutter
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Geschwister
- Eigene Kinder (auch Adoptivkinder)
- Adoptiveltern oder Adoptivgeschwister
Beim Tod anderer Familienangehöriger – etwa Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins oder nahestehenden Freunden – besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Dennoch kann im Einzelfall auch hier ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Alternativ können reguläre Urlaubstage genommen oder unbezahlter Urlaub beantragt werden.
Sonderurlaub beim Tod der Großeltern
Auch wenn Großeltern eine enge Bezugsperson sein können, sind sie in der Regel nicht in den Kreis der Angehörigen eingeschlossen, für die Sonderurlaub gesetzlich oder tariflich vorgesehen ist. Hier liegt die Entscheidung beim Arbeitgeber.
Was tun, wenn der Sonderurlaub nicht ausreicht?
In der Praxis kann es vorkommen, dass die gewährten Sonderurlaubstage nicht genügen – etwa bei längeren Anreisen, umfangreicher Nachlassregelung oder starker psychischer Belastung. In solchen Fällen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Beantragung zusätzlicher Urlaubstage (z. B. Resturlaub)
- Unbezahlte Freistellung nach Absprache
- Gleitzeit- oder Überstundenabbau
Was beim Beantragen von Sonderurlaub zu beachten ist
Ein Antrag auf Sonderurlaub sollte – wenn möglich – frühzeitig und schriftlich gestellt werden. Auch wenn es emotional schwerfällt: Eine kurze, sachliche Information über den Todesfall genügt meist. Sie müssen keine ausführliche Begründung vorlegen.
Im Regelfall wird der Arbeitgeber Verständnis zeigen. Sollte ein Antrag auf Sonderurlaub abgelehnt werden, obwohl ein Anspruch besteht, können Sie theoretisch den Rechtsweg beschreiten. In der Praxis ist jedoch das persönliche Gespräch der deutlich bessere Weg – gerade in dieser sensiblen Situation.
Tipp: Weisen Sie ruhig darauf hin, wie belastend die Situation für Sie ist – auch mit Blick auf Ihre Arbeitsfähigkeit. Arbeitgeber sind in vielen Fällen sehr entgegenkommend.
Sonderurlaub Todesfall: Großeltern, Onkel und Tante
Beim Tod von Großeltern, Onkeln oder Tanten besteht **kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub**. In solchen Fällen sind Arbeitnehmer auf die **Kulanz des Arbeitgebers** angewiesen. Einige Betriebe zeigen sich entgegenkommend, andere halten sich strikt an interne Vorgaben.
Häufige Sonderurlaubsregelungen in Tarifverträgen bei Todesfällen
Die meisten tariflichen Regelungen sehen für den Todesfall naher Angehöriger folgende Sonderurlaubsansprüche vor:
- Ehepartner: 2 Tage
- Eltern: 2 Tage
- Kinder: 2 Tage
- Geschwister: 2 Tage
- Großeltern und Enkel: 0 Tage
- Onkel / Tante: 0 Tage
- Cousin / Cousine: 0 Tage
- Schwiegereltern, Schwager/Schwägerin: 0 Tage
- Freund / Freundin: 0 Tage
Was tun, wenn der Sonderurlaub im Todesfall nicht ausreicht?
In vielen Fällen gewähren verständnisvolle Arbeitgeber – je nach Nähe zur verstorbenen Person – bis zu **zwei Wochen Sonderurlaub**. Wer jedoch auf eine formale oder knappe Regelung stößt, erhält häufig nur ein bis zwei Tage. Für viele Angehörige reicht das nicht aus.
Der Tod von Eltern, Großeltern, Geschwistern oder des eigenen Kindes kann das gesamte Leben auf den Kopf stellen. Die Organisation der Beerdigung, Gespräche mit Pfarrern, Bestattern oder Notaren sowie die Sichtung von Dokumenten und Regelung des Nachlasses benötigen Zeit. Hinzu kommt die psychische Belastung, die eine normale Arbeitsfähigkeit häufig unmöglich macht.
Was können Sie tun, wenn die Sonderurlaubstage nicht ausreichen?
- Verlängern Sie den Sonderurlaub durch regulären Erholungsurlaub.
- Bitten Sie um eine unbezahlte Freistellung, falls Urlaubstage fehlen.
- Falls beides nicht möglich ist, kann in begründeten Fällen eine Krankschreibung erfolgen – etwa bei nachgewiesener seelischer Belastung oder Erschöpfung.
Wichtig: Bleiben Sie nicht einfach ohne Abmeldung der Arbeit fern – das kann zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Eine ärztliche Bescheinigung ist in emotionalen Ausnahmesituationen nicht nur legitim, sondern oft notwendig.
Gerade nach einem Todesfall kann eine Kündigung eine zusätzliche, existenzbedrohende Belastung darstellen. Deshalb: Suchen Sie das Gespräch, bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt.
Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber keinerlei Verständnis zeigt, keine Urlaubstage gewährt und auch einer Freistellung nicht zustimmt, sollten Sie langfristig über einen Arbeitsplatzwechsel nachdenken – aber erst dann, wenn Sie eine neue Option haben. Handeln Sie nicht im Affekt.
Was Sie bei der Beantragung von Sonderurlaub im Todesfall beachten sollten
Der Tod eines nahen Angehörigen bringt nicht nur tiefe emotionale Trauer mit sich, sondern auch einen organisatorischen Ausnahmezustand. Die Beerdigung muss geplant, Gespräche mit dem Pfarrer geführt, Grabrede und Traueranzeige vorbereitet und ein Beerdigungskaffee organisiert werden.
Auch die Sichtung der Unterlagen, eventuelle Testamentseröffnung, Nachlassregelung oder Haushaltsauflösung fordern Zeit und Konzentration – beides steht häufig nicht zur Verfügung, wenn man nebenher dem Berufsalltag gerecht werden soll.
Zwar zeigen sich viele Arbeitgeber in dieser Situation verständnisvoll und gewähren zusätzlichen Sonderurlaub, das ist jedoch nicht garantiert.
Tipps, wie Sie Ihren Sonderurlaubsantrag besser durchsetzen
- Wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihren Arbeitgeber – auch wenn es schwerfällt.
- Bleiben Sie sachlich und klären Sie die Situation offen.
- Schildern Sie, wie sehr Sie die Situation belastet, und begründen Sie konkret Ihren Wunsch nach mehr freien Tagen.
- Weisen Sie darauf hin, dass Ihre Arbeitsleistung unter der Belastung leiden könnte.
- Stellen Sie eine konkrete Anfrage mit einem realistischen Zeitrahmen – etwa: „Ich würde gerne eine Woche freigestellt werden.“
Hinweis: Ein ruhiges, gefasstes Auftreten erhöht die Erfolgsaussichten. Emotionen dürfen sichtbar sein – aber vermeiden Sie Überreaktionen, da diese mitunter falsch interpretiert werden könnten. Formulierungen wie „Schlaf dich aus, morgen sieht die Welt anders aus“ zeigen oft eher Abwehr statt Empathie – dem können Sie mit einer klaren Kommunikation vorbeugen.