Sonderurlaub bei einem Todesfall, das sollten sie beachten

ein Formular für Sonderurlaub bei Todesfall bei Amazon
Das Antrag auf Sonderurlaub bei Amazon

Der Tod eines nahestehenden Angehörigen ist für viele Betroffene so belastend, dass sie an nichts anderes denken können. Neben der emotionalen Stresskomponente ist jeder Todesfall für die Angehörigen außerdem mit einem wahren Wust an organisatorischen Aufgaben belastet. Sie müssen sich um die Beerdigung und manchmal bereits mit dem Nachlass beschäftigen. Oft sind sie mit ihren Gedanken ganz woanders und überblicken die Anforderungen nicht.

Berufstätige können häufig in einer solchen Ausnahmesituation ihren Arbeitsanforderungen nicht wie sonst gerecht werden. Die Arbeitsleistung leidet unter der Situation, alleine schon deshalb, weil einige Termine anstehen – sei es beim Beerdigungsinstitut, beim Pfarrer oder beim Notar. Der Gesetzgeber sieht für den Tod eines nahen Angehörigen Sonderurlaub vor. Der vorliegende Beitrag liefert grundlegende Informationen zu diesem Thema.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzlicher Sonderurlaub im Sterbefall naher Verwandter ist ein Recht

Der Sonderurlaub bei Sterbefällen ist ein bezahlter Urlaub aus persönlichen Gründen, der im gesetzlichen Mindesturlaub nicht inbegriffen ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in § 616 der Sonderurlaub nur grob geregelt. Der genaue Wortlaut im Gesetzbuch lautet wie folgt:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Die Dauer ist durch das Gesetz also nicht spezifiziert. Das BGB spricht lediglich von einer „verhältnismäßig unerheblichen Zeit“. Somit hängt das genaue Ausmaß von Sonderurlaub im Todesfall maßgeblich von der Kulanz des Vorgesetzten und den betriebsinternen, vertraglichen oder tariflichen Regelungen statt. Meist beeinflusst vor allem die Länge der Betriebszugehörigkeit die Anzahl der gewährten Sonderurlaubstage.

Sonderurlaub für das Begräbnis von Vater, Mutter und Kind

Arbeitet ein Arbeitnehmer seit weniger als sechs Monaten für den Betrieb, so ist zumindest ein Sonderurlaubstag im Todesfall eines nahen Angehörigen gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Arbeitsverhältnis über sechs und unter zwölf Monaten erhalten Arbeitnehmer mindestens zwei Sonderurlaubstage. Wer länger als ein Jahr für die Firma tätig ist, erhält in der Regel mindestens drei Tage Sonderurlaub. Die eigene Position im Betrieb kann ebenso entscheidend sein. Das Recht auf Sonderurlaub haben zwar von Praktikanten bis hin zu Geschäftsführern alle Arbeitnehmer, aber die Anzahl der Urlaubstage kann sich mit Blick auf die Position durchaus unterscheiden. So sind Fälle bekannt, bei denen Betroffene bis zu 2 Wochen bezahlten Sonderurlaub erhielten, um ihre privaten Angelegenheiten zu regeln. Doch das ist in der Tat eine Ausnahme. Gängig sind 2 Tage maximal bei Verwandten ersten Grades, also bei Eltern und Kindern.

Wie weiter oben bereits geschrieben, regeln die Dienst- oder Tarifverträgen die Details. Jeder Sonderurlaub ist üblicherweise schriftlich beim Vorgesetzten zu beantragen.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten und fragen Sie nach, falls Sie im Zweifel darüber sind, wie viele Tage Ihnen zustehen. Er wird Ihnen in einer solchen Situation sicherlich gerne zur Seite stehen und die Frage rasch klären können.

Sonderurlaub – Beerdigung stellt die Indikation für mindestens einen Tag

TrauerfeierSonderurlaub wegen eines Todesfalls wird lediglich bei Verwandten gewährt. Viele Arbeitgeber gewähren den Sonderurlaub nur für Verwandte ersten Grades für den Todestag und für den Tag der Beerdigung. Falls die Großeltern, nahestehende Freunde, Cousins oder Cousinen, Nichten, Neffen oder Tanten und Onkel versterben, muss der Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub nicht zwingend bewilligen.

Reguläre Urlaubstage kann der Arbeitnehmer in einem solchen Fall aber selbstverständlich immer beantragen oder sich unbezahlt freistellen lassen.  Folgende Indikationen rechtfertigen den Antrag:

Sonderurlaub Todesfall: Für wen können Sie Sonderurlaub beantragen?

  • Todesfall Vater/Mutter
  • Todesfall Ehepartner
  • Todesfall Geschwister
  • Todesfall Kinder
  • Todesfall Adoptivkinder/Adoptiveltern/Adoptivgeschwister

Ein oder zwei Tage sind beim Todesfall der der Eltern, Kinder und Ehepartner  zu erwarten. Wenn der Arbeitgeber den Antrag in diesen Fällen ablehnt, kann der Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten und eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Da eine Klage der gegenwärtigen Situation aber nicht hilft und außerdem mit umso mehr Belastung verbunden ist, ist dieses Vorgehen gerade nach einem Todesfall nicht zu empfehlen. Das klärende Gespräch mit dem Arbeitsgeber ist eine hilfreichere Option. Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach einem Todesfall vermutlich schwer fällt, sollte er seinem Vorgesetzten möglichst eingehend die eigene Situation schildern. Auch auf die emotionale Belastung als arbeitsschädliche Faktor sollte er dabei offen hinweisen.

 

Sonderurlaub Todesfall Oma

Beim Todesfall von Oma und Opa, sowie Onkeln und Tanten ist man auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. Einen Rechtsanspruch darauf hat man in der Regel nicht.

Häufige Todesfall Sonderurlaub Regelung in Tarifverträgen

  • Ehepartner: 2 Tage
  • Eltern: 2 Tage
  • Kinder: 2 Tage
  • Geschwister: 2 Tage
  • Großeltern und Enkel: 0 Tage
  • Onkel / Tante: 0 Tage
  • Cousin / Cousine: 0 Tage
  • Schwiegereltern, Schwager/Schwägerin: 0 Tage
  • Freund / Freundin: 0 Tage

 

Was, wenn der Sonderurlaub im Todesfall nicht ausreicht?

In aller Regel geben kulante Arbeitgeber abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis des Verstorbenen bis zu zwei Wochen Sonderurlaub. Wenn der Vorgesetzte weniger kulant ist und sich lediglich auf das Mindestmaß bezüglich des Sonderurlaubstags einlässt, ist dem Arbeitnehmer damit unter Umständen nicht ausreichend weitergeholfen.

Trauer am GrabWenn Oma, Opa, Mama oder Papa sterben, dann wirft dieser Todesfall oft das gesamte Leben durcheinander. Dasselbe gilt nach dem Tod von Geschwistern, Schwiegereltern und am allermeisten im Sterbefall des eigenen Kinds. Um die Beerdigung zu organisieren, den Nachlass zu regeln und wieder ins reguläre Leben zurückzufinden, reichen ein oder zwei Tage in der Regel nicht aus. Um sich und die eigene Psyche zu schützen, sollte sich der Arbeitnehmer in solchen Fällen auch nicht mit den unzureichenden Sonderurlaubstagen zufrieden geben, sondern die Urlaubszeit durch reguläre Urlaubstage verlängern.

Wenn das nicht möglich ist, dann kann er beim Vorgesetzten zumindest unbezahlten Urlaub beantragen. Falls auch dieser Urlaub abgeschmettert wird, bleibt eine Option übrig: der Arbeitnehmer kann sich von seinem Arzt krankschreiben lassen. Das ist selbstverständlich nur dann angemessen, wenn der Todesfall den Betroffenen tatsächlich vollkommen aus der Bahn geworfen hat. Falls zum Beispiel eine psychische Extrembelastung und ein Stresssyndrom nachweislich sind, wird der Arzt der Bitte um Krankschreibung zweifelsohne nachkommen.

Vorsicht: Ohne Krankschreibung einfach zuhause zu bleiben, bis die wichtigsten Dinge geregelt sind, kann zu einer Kündigung führen. Auch wenn es schwer fällt, Sie müssen arbeiten gehen.

Nach einem Todesfall wäre eine Kündigung eine weitere Belastung, nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Im schlimmsten Fall könnte eine existenzbedrohende Situation entstehen, die langfristig dafür sorgt, dass Sie keine gesicherten Einkünfte mehr haben und Ihr Lebensstandard sich verschlechtert.

Tipp: Falls Ihr Arbeitgeber tatsächlich kein Entgegenkommen zeigt und Sie praktisch zur Arbeit zwingt, statt Sie zumindest unbezahlt freizustellen, sollten Sie mit Blick auf eine drohende Kündigung nicht überhastet agieren und alles hinschmeißen. Stattdessen ist es sinnvoller, sich über einen Wechsel der Arbeitsstelle Gedanken zu machen und so lange auszuharren, bis Sie eine Alternative gefunden haben.

Was Sie bei der Beantragung von Sonderurlaub im Todesfall beachten müssen

Wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, dann wirft das in jedem Fall erst einmal den gewohnten Alltag komplett durcheinander. Neben der psychischen Belastung, die mit einem solchen Verlust meist einhergeht, kommen noch eine Reihe weitere Belastungen und Aufgaben auf Betroffene zu.

Beispielsweise muss die Beerdigung organisiert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Auswahl des Sargs, des Grabschmucks und der Traueranzeige. Hinzu kommen Daten und Fakten, die Sie dem Pfarrer zusammenstellen müssen, damit die Grabrede gehalten wird. Sie benötigen Sargträger, Blumenschmuck und Sie müssen festlegen, wie der Ablauf der Beerdigung im Detail sein soll. Auch ist ein Beerdigungskaffee zu organisieren für diejenigen, die von weiter her anreisen. Sobald der erste Schock überwunden ist, müssen Betroffene die Papiere sichten. Gibt es ein Testament? Wenn ja, wo ist es und was steht drin? Sie müssen sich um die Testamentseröffnung kümmern, den Nachlass regeln und eventuell ist ein Haushalt aufzulösen.

Für die meisten Menschen ist es eine Herausforderung, all diese Aufgaben neben der eigentlichen Arbeit gewissenhaft zu erledigen. Zwar erweisen sich viele Arbeitgeber als so kulant, hier einen angemessenen Sonderurlaub zu gewähren, doch nicht immer treffen Trauernde auf Verständnis.

Tipps für mehr freie Tage

Was können Sie tun, um Ihren Arbeitgeber dahingehend zu beeinflussen, dass er Ihnen mehr als die vorgesehenen zwei Tage Sonderurlaub gewährt? Die folgende Liste soll Ihnen eine Orientierung geben und Ihnen als Richtschnur dienen, um Ihre Chancen auf einen verlängerten Sonderurlaub zu verbessern.

  • Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Auch, wenn es schwerfällt, über den Tod des Angehörigen zu sprechen, sollten Sie sofort aktiv werden.
  • Bewahren Sie die Ruhe, schildern Sie die Situation klar und sachlich. Das veranlasst Ihren Arbeitgeber eher dazu, mit Ihnen ausführlich zu sprechen.
  • Erklären Sie, wie stark Sie der Verlust des Angehörigen belastet. Bleiben Sie unbedingt bei der Sache, auch wenn Ihr Arbeitgeber skeptisch ist.
  • Führen Sie an, dass Sie befürchten, sich in den nächsten Tagen nicht auf die Arbeit konzentrieren zu können und dass die Qualität Ihrer Leistung stark eingeschränkt sein wird.
  • Bitten Sie abschließend um einen verlängerten Sonderurlaub und nennen Sie einen konkreten Zeitrahmen.

Die Erfahrung zeigt, dass Sie Ihre Chancen erhöhen, je gefasster und ruhiger Sie auftreten. Sie dürfen zwar eine Träne vergießen, Sie sollten aber nicht schluchzend zusammenbrechen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Ihre Erklärung als Überreaktion ausgelegt wird und es zu keiner Entscheidung bezüglich des Sonderurlaubs kommt. „Schlaf dich erstmal aus. Morgen sieht die Welt schon ganz anders aus.“ So oder so ähnlich könnte Ihr Arbeitgeber antworten. Damit haben Sie nichts gewonnen, sondern müssten ein zweites Mal auf Ihren Arbeitgeber zugehen, um dieselben Argumente erneut vorzubringen. Die Wirkung wäre dann aber weniger stark.

Wenn Sie trotz Ihrer Bemühungen bei Ihrem Vorgesetzten auf taube Ohren stoßen, hilft unter Umständen ein vertrauensvolles Gespräch mit Ihrem Hausarzt weiter.