Ein Testament kann auf vielerlei Möglichkeiten verfasst werden. Sobald für das Testament auch ein Anwalt oder Notar hinzugezogen werden soll, entstehen natürlich Kosten. Sowohl Anwälte als auch Notare stellen bestimmte, festgelegte Gebühren in Rechnung, die sich aus der so genannten Gebührenordnung ergeben.
Dennoch kann der Weg zu Anwalt oder Notar sehr lohnenswert sein, denn ein Testament soll ja immer nach dem eigenen Willen ausgeführt sein und nicht zu Missverständnissen führen. Gerade bei großem Vermögen ist das Testament eine wichtige Dokumentation, bei der man sich gut beraten lassen sollte. Die Kosten für ein Testament sollten in diesem Fall eine untergeordnete Rolle spielen. Sie sollten vor allem im Hinblick auf mögliche Erbstreitigkeiten vor Gericht oder auch einen zerstörten Familienfrieden möglichst vernachlässigt werden. Ein weiterer Vorteil: Bei der Erstellung des Testaments erhält man juristischen Rat, sofern sich die beratende Stelle im Erbrecht auskennt.
Als Faustregel gilt, dass die Beurkundung eines Einzeltestaments mit einer 1,0fachen Gebühr, die Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments von Eheleuten oder auch eines Erbvertrags mit einer 2,0fachen Gebühr in Höhe des Geschäftswertes (vorhandenes Vermögen) berechnet werden.
Das vorhandene Vermögen ergibt sich dabei aus dem Aktivvermögen abzüglich der Schulden bis zur Hälfte des Aktivvermögens. Nur in Ausnahmefällen können Nebengebühren entstehen. Auch Schreibauslagen sowie sonstige Auslagen (z. B. Portokosten, Telefongebühren, Faxgebühren) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer kommen noch dazu.
Eine einmalige Gebühr in Höhe von 15 EUR pro Erblasser fällt zusätzlich durch die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung im zentralen elektronischen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer an. Diese Registrierung stellt sicher, dass die Verfügung im Ernstfall nicht übersehen werden kann, selbst wenn nur der Erblasser und der Notar davon Bescheid wissen.
Inhaltsverzeichnis
Das handschriftliche Testament
die billigste Lösung
Ein privates, handschriftliches Testament wird eigenhändig zu Hause erstellt und verursacht somit zunächst keine Kosten. Allerdings empfiehlt es sich gerade bei größerem Vermögen, dass ein Anwalt oder Notar zu Rate gezogen wird. Auch ein Steuerberater kann dabei behilflich sein, mögliche Folgekosten für das Testament zu ermitteln. So spielt auch die Erbschaftssteuer bei der Wahl der Testamentsform eine Rolle.
Kosten für ein notarielles Testament
Für die Kosten bei einem notariellen Testament ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments von Bedeutung. Die Kosten dafür sind in einer entsprechenden Gebührenordnung vorgegeben. Folglich sind die Kosten umso höher, je höher das zu vererbende Vermögen ist. Die Kostenermittlung erfolgt, sobald alle notwendigen Fakten zum letzten Willen gegenüber dem Notar erklärt wurden.
Kosten für die Hinterlegung des Testaments
Ein Testament kann beim zuständigen Amtsgericht sicher aufbewahrt werden. Lohnenswert ist das vor allem dann, wenn zu befürchten ist, dass ein bestimmter Finder des Testaments dieses ganz schnell verschwinden lässt, wenn ihm der Inhalt nicht gefällt. In diesem Fall würde dann unabhängig vom letzten Willen die gesetzliche Erbfolge greifen, die für den Finder unter Umständen positiver ausfällt. Die Höhe der Kosten für die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht können direkt bei Gericht erfragt werden und richten sich ebenfalls nach dem Wert des Nachlasses.