Ein Testament kann auf vielfältige Weise verfasst werden. Sobald bei der Testamentserstellung ein Anwalt oder Notar hinzugezogen wird, entstehen natürlich Kosten. Sowohl Anwälte als auch Notare berechnen festgelegte Gebühren auf Grundlage der sogenannten Gebührenordnung.
Dennoch kann der Gang zum Anwalt oder Notar äußerst lohnenswert sein, denn ein Testament soll schließlich genau dem eigenen Willen entsprechen und keine Missverständnisse hinterlassen. Gerade bei größeren Vermögenswerten stellt das Testament eine bedeutende Verfügung dar, die einer sorgfältigen juristischen Beratung bedarf. In solchen Fällen sollten die Kosten für ein Testament als nachrangig betrachtet werden – insbesondere im Hinblick auf mögliche spätere Erbstreitigkeiten oder den Verlust des Familienfriedens. Darüber hinaus erhält man bei der Erstellung juristisch fundierten Rat – vorausgesetzt, die beratende Stelle ist im Erbrecht spezialisiert.
Als Faustregel gilt:
Die Beurkundung eines Einzeltestaments wird mit einer 1,0-fachen Gebühr
Die Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten oder eines Erbvertrags mit einer 2,0-fachen Gebühr
vom Geschäftswert (also dem vorhandenen Vermögen) berechnet.
Dabei ergibt sich das relevante Vermögen aus dem Aktivvermögen abzüglich der Schulden (maximal bis zur Hälfte des Aktivvermögens). Nur in Ausnahmefällen entstehen zusätzliche Nebengebühren. Hinzu kommen Schreibauslagen, Porto-, Telefon- oder Faxkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro pro Erblasser entsteht durch die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Diese Registrierung sorgt dafür, dass Ihre letztwillige Verfügung im Ernstfall nicht übersehen wird – auch dann, wenn nur Sie selbst und der Notar von ihrer Existenz wissen.
Inhaltsverzeichnis
Das handschriftliche Testament
Die günstigste Variante
Ein privates, handschriftliches Testament kann vollständig zu Hause erstellt werden – und verursacht daher zunächst keine Kosten. Bei größeren Vermögen ist es jedoch ratsam, zusätzlich juristischen Rat von einem Anwalt oder Notar einzuholen. Auch ein Steuerberater kann hilfreich sein, insbesondere wenn es darum geht, potenzielle steuerliche Auswirkungen – wie etwa die Erbschaftssteuer – im Blick zu behalten. Diese spielt bei der Auswahl der geeigneten Testamentsform nämlich eine wesentliche Rolle.
Kosten für ein notarielles Testament
Die Kosten eines notariellen Testaments richten sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und steigen mit zunehmendem Vermögen. Die genaue Ermittlung erfolgt, sobald der Notar über alle relevanten Fakten zu Ihrem letzten Willen informiert ist. Erst dann kann eine konkrete Kostenberechnung vorgenommen werden.
Kosten für die Hinterlegung des Testaments
Ein Testament kann beim zuständigen Amtsgericht zur sicheren Verwahrung hinterlegt werden. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn befürchtet wird, dass ein unehrlicher Finder des Testaments es verschwinden lassen könnte – etwa weil ihm der Inhalt nicht zusagt. In einem solchen Fall würde dann die gesetzliche Erbfolge greifen, was zu ganz anderen Verteilungen führen kann. Die Kosten für die Hinterlegung richten sich ebenfalls nach dem Wert des Nachlasses und können beim zuständigen Amtsgericht erfragt werden.