Kosten Testament, mit welchen sollte man rechnen

Es gibt einige Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen. Wenn man zum Testament schreiben einen Anwalt oder einen Notar hinzuziehen möchte, verursacht dies natürlich Kosten. Anwälte und Notare verlangen bestimmte, festgelegte Gebühren nach der so genannten Gebührenordnung. Diesen Weg zu gehen kann sich jedoch trotzdem lohnen, denn das Testament soll ja nach Ihren Willen ausgeführt werden. Dies kann je nach Vermögen eine wichtige Dokumentation sein, die einer guten Beratung bedarf. In diesem Falle spielen die Kosten für das Testament sicherlich eine nachrangige Rolle. Wenn man bedenkt, dass Erbstreitigkeiten vor dem Gericht viel teurer sind und zudem den Familienfrieden zerstören, kann man die Kosten für die Erstellung des Testaments getrost vernachlässigen. Zudem erhält man ja auch einen juristisch fundierten Rat, vorausgesetzt die beratende Stelle kennt sich in diesem Fachgebiet aus.

Berliner Testament
Berliner Testament

Kosten Testament handschriftlich

Das private, handschriftliche Testament kann man zu Hause kostenfrei erstellen. Bei großen Vermögen wäre es jedoch ratsam, sowohl einen Anwalt oder Notar, als auch einen Steuerberater zur Ermittlung der Folgekosten für das Testament zu Rate zu ziehen. Die Erbschaftssteuer spielt bei der Wahl der Testamentsform und den Kosten schließlich auch eine nicht unerhebliche Rolle.

Kosten Testament notariell

Die Kosten für das notariell erstellte Testament richten sich nach dem Wert des Erbes zum Zeitpunkt der Testamentserfassung. Der Notar hat hierfür eine feste Kostenvorgabe. Umso größer das zu vererbende Vermögen also ist, desto höher werden die Kosten des Notars für das Testament sein. Beide Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner erklären gegenüber dem Notar ihren Willen. Nachdem die Fakten feststehen, wird der Notar Ihnen die Kosten für dieses Testament nennen.

Kosten Testament Beispiel

Das Ehepaar Meier hat den Wunsch, ein notarielles Testament schreiben zu lassen.  Sie haben ein gemeinschaftliches Vermögen in Höhe von 250.000,00 €. Nach der Gebührenordnung ist festgeschrieben 20/10 Gebühren für das Testament, dies wären zur Zeit (2009) 864 €.  Die zusätzliche Gebühr für die Hinterlegung kostet bei diesem Erbfall auf 108 €. Die Brutto – Gesamtsumme für dieses notarielle Beispieltestament beträgt insgesamt also 1.156,68 €.
Beabsichtigen Sie ein Berliner Testament zu erstellen, dann würde jeweils einer der Eheleute Alleinerbe über das halbe Vermögen. Also richtet sich die berechnete Gebührenordnung nach dem halben Vermögenswert, der andere gehört dem Erben ja schon.

Kosten Testament Hinterlegung

Beim Amtsgericht können Sie ihr Testament sicher aufbewahren lassen. Falls nämlich dem Finder des Testaments der Inhalt nicht gefällt, könnte er es ganz schnell verschwinden lassen und es greift die gesetzliche Erbfolge. Die Hinterlegung des Testaments beim zuständigen Amtsgericht hingegen kostet bei einem Vermögen in Höhe von 50.000 € ca. 33 €. Die restlichen Werte können Sie jeweils entsprechend ermitteln.

 

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