Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen. Wer bei der Erstellung einen Anwalt oder Notar hinzuziehen möchte, muss mit Gebühren rechnen. Diese richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung. Dennoch lohnt sich dieser Weg oft – denn das Testament soll im Ernstfall exakt dem Willen des Erblassers entsprechen. Gerade bei größeren Vermögenswerten ist eine fundierte rechtliche Beratung sinnvoll. Die Kosten für die Testamentserstellung treten dabei häufig in den Hintergrund, insbesondere wenn man bedenkt, dass Erbstreitigkeiten vor Gericht deutlich teurer sein können – ganz abgesehen davon, dass sie den Familienfrieden erheblich belasten.
Zudem erhält man bei einem Notar oder spezialisierten Anwalt eine rechtssichere Beratung. Voraussetzung ist natürlich, dass die beratende Stelle im Erbrecht erfahren ist.

Inhaltsverzeichnis
Kosten für ein handschriftliches Testament
Ein privates, handschriftliches Testament können Sie zu Hause kostenfrei erstellen. Bei größeren Vermögen empfiehlt es sich jedoch, zusätzlich einen Anwalt oder Notar sowie einen Steuerberater hinzuzuziehen, um auch die steuerlichen Folgen – insbesondere im Hinblick auf die Erbschaftssteuer – zu berücksichtigen.
Kosten für ein notarielles Testament
Die Kosten für ein notariell beurkundetes Testament richten sich nach dem Vermögenswert zum Zeitpunkt der Erstellung. Der Notar berechnet seine Gebühr gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Je höher das zu vererbende Vermögen, desto höher sind auch die Kosten für das Testament.
Beide Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner erklären beim Notar ihren letzten Willen. Nach der Besprechung und Auflistung aller Vermögenswerte nennt der Notar die voraussichtlichen Kosten für die Beurkundung und Hinterlegung des Testaments.
Beispiel: Kosten für ein Testament
Das Ehepaar Meier möchte ein notarielles Testament errichten. Ihr gemeinsames Vermögen beträgt 250.000 €. Nach der Gebührenordnung fallen 20/10-Gebühren an, was im Jahr 2009 einem Betrag von ca. 864 € entsprach. Die Gebühr für die Hinterlegung beim Amtsgericht betrug zusätzlich 108 €. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1.156,68 € brutto.
Beim Berliner Testament ist zu beachten, dass jeder Ehegatte jeweils Alleinerbe über die Hälfte des Vermögens wird. Die Gebühren berechnen sich daher nur auf die Hälfte des gemeinsamen Vermögens – denn die andere Hälfte gehört dem überlebenden Partner bereits.
Kosten für die Testamentshinterlegung
Ein weiterer wichtiger Punkt: Sie können Ihr Testament sicher beim zuständigen Amtsgericht aufbewahren lassen. Dies ist dringend zu empfehlen – denn findet jemand das Testament und ist mit dem Inhalt unzufrieden, könnte es manipuliert oder vernichtet werden. In diesem Fall würde automatisch die gesetzliche Erbfolge greifen.
Die Hinterlegung beim Amtsgericht ist vergleichsweise günstig: Bei einem Vermögenswert von 50.000 € liegen die Kosten bei etwa 33 €. Für andere Vermögenshöhen können Sie die Werte analog berechnen.
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