kostenlose Vorlage für ein Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine gemeinschaftliche Form zur Niederlegung des letzten Willens. Es ist wichtig, die Formvorschriften zu beachten, damit das Testament auch rechtskräftig ist. Das gemeinsame Haus für den überlebenden Partner zu erhalten, ist meist die Triebfeder für das Berlinertestament. Der überlebende Partner wäre nämlich nach dem Gesetz ohne dieses Testament verpflichtet, einen gesetzlich festgelegten Anteil, nämlich zumindest das Pflichtteil, an die Miterben auszuzahlen.

Berliner-Testament-Muster

Man würde allgemein annehmen, dass dies auch ohne ein Berliner Testament von den Mit-Erbberechtigten des Verstorbenen anerkannt würde. Leider ist meist, da jeder das Geld gut gebrauchen kann, das Gegenteil üblich. Daher wird das Berliner Testament bei Ehepaaren oft genutzt. Wenn sich beide einig sind, können sie sich gegenseitig zum Erben bestimmen. Die Formvorschriften sind dabei unbedingt zu beachten. Spezielle Klauseln helfen auch in Bezug auf das Pflichtteilsrecht.

Es ist auch ein gemeinschaftliches Testament

Ohne die gemeinsame Erklärung beider Partner ist die Erstellung eines Berlinertestaments nicht möglich. Übereinstimmung muss auch darin herrschen, dass jeder den anderen zum Erben zu bestimmen will. Einseitig kann keiner der beiden  Erblasser das Testament ändern und den anderen damit benachteiligen. Eine Änderung muss auch gemeinsam vollzogen und unterschrieben werden. Wenn ein Berlinertestament existiert, weiß jeder der beiden Partner, was ihn beim Ableben des Anderen erwartet.

Berlinertestament – wer schreibt dies?

Ein Ehepartner kann das Berliner Testament verfassen. Wenn der zweite Partner damit einverstanden ist, kann er die zweite Willenserklärung als Zusatz einsetzen. Dieser Bescheinigung sollte der Ort und das Datum, sowie die eigenhändige zweite Unterschrift hinzugefügt werden. Dies entspricht den Formvorschriften des Berliner Testaments.

das Testament und weitere Erben

Wenn sich beide Ehegatten einig sind, kann man beim Berliner Testament auch weitere Erben als nur den Ehepartner berücksichtigen. Dies muss jedoch von beiden Partnern ausdrücklich gewünscht sein, einseitig geht dies nicht. Grundsätzlich bedeutet die Form des Berliner Testaments jedoch, dass man den länger lebenden Partner von Forderungen eventueller Miterben freihalten möchte. Gesetzlich ist im BGB nämlich festgelegt, dass die engsten Verwandten, z. B.  Kinder und die Eltern des Erblassers zumindest einen Pflichtanteil erben. Wenn diese Verwandten im Erbfall schon gestorben sind, wird dieses Recht nicht hinfällig, sondern deren Nachkommen sind zum Erben berechtigt. Die gesetzlichen Miterben sind bei der Erstellung eines gültigen Testaments jedoch enterbt. Wenn man keine spezielle Klausel einbaut,  sind diese Erbberechtigten im Recht, wenn sie ihr Pflichtteil verlangen.

Pflichtteils und  Strafklausel

Das Berliner Testament zielt darauf ab, dass sich das Ehepaar unter Ausschluss weiterer Anspruchsberechtigten wechselseitig als Erben einsetzt.  Sie unterlaufen damit das Erbrecht der weiteren gesetzlichen Erben. Jeder Erblasser kann zwar mit seinem Vermögen tun was er will, doch immer im gesetzlich möglichen Rahmen. In einem Familiengespräch ist es möglich, über das Berliner Testament mit seinen Kindern offen zu reden.  Man kann Ihnen die rechtliche Situation auch ehrlich sagen und warum man solch ein Berliner Testament verfassen möchte. Man kann den Kindern in Aussicht stellen, dass eine eingebaute Klausel Sie nach dem Ableben des letzten Elternteils zu Vollerben einsetzt. Man kann auch eine Pflichteils – Strafklausel beim Verfassen des Berlinertestaments einbauen. Die genauen Beschreibungen hierzu finden Sie auf unserer Seite Berliner Testament Pflichtteil.

im Falle der Scheidung

Schon die Einreichung einer Scheidung sowie die Aufhebung der eingetragenen Lebens – Partnerschaft sorgen für die Ungültigkeit des Berliner Testaments. Sollten die Eheleute die Aufhebung in diesem Fall nicht wünschen, müssten Sie eine übereinstimmende, entsprechende Klausel im Berliner Testament aufnehmen.

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