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Berliner Testament – Bitte kein Formular verwenden!
Ein Formular zur Erstellung eines Berliner Testaments zu verwenden, ist rechtlich nicht zulässig. Das Berliner Testament ist entweder vollständig handschriftlich zu verfassen oder muss notariell beurkundet werden. Ein vorgedrucktes Formular oder ein digital erstellter Text ist in diesem Zusammenhang ungültig. Auch ein mündlich gesprochenes Testament – etwa per Audioaufnahme – ist nicht rechtswirksam.
Ein handschriftliches Berliner Testament muss – wie der Name bereits sagt – von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst werden. Schon ein einziger maschinengeschriebener Satz macht das Dokument ungültig. Ein Formular hilft Ihnen in diesem Fall nicht weiter – im Gegenteil: Es kann dazu führen, dass Ihr letzter Wille rechtlich nicht anerkannt wird.
Ein Beispiel statt eines Berliner Testament Formulars
Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie ein solches Testament aussehen kann, finden Sie hier ein Beispiel für ein Berliner Testament Muster. Diese Formulierung setzt den Ehegatten als Alleinerben ein und erlaubt es dem überlebenden Partner, über das weitere Erbe selbst zu entscheiden:
Unser letzter Wille ist es, uns gegenseitig als alleinige Erben einzusetzen.
Der Überlebende von uns hat das Recht, unsere gemeinschaftlichen Kinder und Kindeskinder beliebig als Erben einzusetzen. Der Überlebende kann auch eines der Kinder enterben. Zugunsten eines Dritten darf jedoch kein Testament erstellt werden.Ort, Datum, Unterschrift
Dies ist auch mein Wille
Ort, Datum, Unterschrift
Ergänzung durch ein Vermächtnis
Ein Berliner Testament kann zusätzlich ein Vermächtnis enthalten – also eine besondere Zuwendung wie z. B. ein Geldgeschenk. Diese Klausel kann z. B. so aussehen:
Wenn der Überlebende von uns beiden wieder heiratet, vermacht derjenige, der zuerst verstirbt, den Kindern – gegebenenfalls namentlich genannt … – einen Geldbetrag in Höhe von … €. Das Vermächtnis wird fällig mit dem Datum der Hochzeit.
Warum ein Formular nicht ausreicht
Wie Sie sehen: Ein Formular für das Berliner Testament ist ungeeignet und führt unweigerlich zur Unwirksamkeit. Es gibt viele individuelle Möglichkeiten, ein Berliner Testament rechtssicher zu gestalten – allerdings nur handschriftlich oder durch einen Notar.
Unser Rat: Holen Sie sich bei Unsicherheit unbedingt fundierte rechtliche Beratung. Ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein erfahrener Notar kann Sie nicht nur unterstützen, sondern auch auf Besonderheiten und Fallstricke hinweisen, die in Standardmustern nicht berücksichtigt werden.
Fazit: Berliner Testament immer individuell verfassen
Bitte beachten Sie abschließend: Es gibt kein gültiges „Berliner Testament Formular“, da dieses nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Ein Testament muss entweder handschriftlich erstellt oder notariell beurkundet werden. Die Gebühren für einen Notar sind in der Regel überschaubar – und Sie erhalten ein rechtssicheres, gültiges Testament, das Ihren letzten Willen eindeutig regelt.