Wenn Sie beabsichtigen, einen Notar mit der Erstellung eines Berliner Testaments zu beauftragen, fallen Gebühren an. Allerdings können Sie sich darauf verlassen, dass das notarielle Testament rechtsgültig verfasst wird und im Todesfall entsprechend Ihres letzten Willens umgesetzt wird. Das Schriftstück wird automatisch vom Notar beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt – die ordentliche Eröffnung ist somit gewährleistet.
Inhaltsverzeichnis
Notar Kosten für das Berliner Testament
Wenn ein Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft ein Berliner Testament vom Notar errichten lässt, werden die Gebühren nach dem vorhandenen Vermögen berechnet. Die folgende Übersicht bietet eine Orientierung:
Zu vererbendes Vermögen | Notarkosten Berliner Testament |
50.000 Euro – 65.000 Euro | 165 Euro |
200.000 Euro – 230.000 Euro | 485 Euro |
500.000 Euro – 550.000 Euro | 1.015 Euro |
Tabelle: Stand 2019
Falls Sie nicht sicher sind, welche Vermögenswerte berücksichtigt werden, wird Sie der Notar entsprechend beraten. Er benötigt ein vollständiges Vermögensverzeichnis, sowohl zur Gebührenermittlung als auch für die inhaltlich korrekte Formulierung des Testaments.
Typische Vermögensbestandteile:
- Immobilien und Grundstücke
- Schmuck
- Fahrzeuge
- Kunstgegenstände
- Sparguthaben
- Bargeld
- Aktien und Wertpapiere
- Firmenanteile
- Lebensversicherungen
Der Notar wird die Werte mit Ihnen gemeinsam einschätzen. Ist dies nicht ohne Weiteres möglich, wird er Sie bitten, ein Wertgutachten oder weitere Belege vorzulegen – zum Beispiel bei Immobilien oder hochwertigem Schmuck.
Ihr Vermögen bleibt verfügbar
Das Vermögensverzeichnis stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. Sie können auch nach Erstellung des Testaments weiterhin frei über Ihr Vermögen verfügen. Für die Berechnung der Notarkosten zählt der Stand zum Zeitpunkt der Testamentserstellung.
Falls Sie sich aus Kostengründen entscheiden, das Testament selbst zu erstellen, können Sie unser kostenloses Berliner Testament Muster als Vorlage nutzen.
Kosten für die Testamentshinterlegung
Wird das Testament vom Notar erstellt, muss es verpflichtend beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Die Gebühren richten sich ebenfalls nach dem Vermögenswert:
- 50.000 Euro: 33 Euro
- 200.000 Euro: ca. 90 Euro
- 1.000.000 Euro: ca. 390 Euro
Günstigere Kosten bei handschriftlichem Testament
Wenn Sie Ihr Testament selbst handschriftlich erstellen und beim Amtsgericht hinterlegen, gilt ein Pauschalbetrag – unabhängig vom Vermögenswert:
- Gerichtsgebühr für die Verwahrung: 75 Euro
- Eintrag im Zentralen Testamentsregister: 18 Euro
Gesamtkosten: 93 Euro (Stand Mai 2019)
Im Gegenzug erhalten Sie einen amtlichen Hinterlegungsschein. Diese Variante bietet eine kostengünstige Alternative zur notariellen Beurkundung.
Kosten für die Testamentseröffnung
Wurde Ihr Testament notariell erstellt und hinterlegt, wird es im Erbfall vom Nachlassgericht eröffnet. Dafür werden Gebühren erhoben, die sich nach dem halben Kostensatz richten:
- 50.000 Euro Nachlasswert: 66 Euro
- 5.000.000 Euro Nachlasswert: ca. 3.800 Euro
Kostenzusammenstellung für ein Vermögen von 50.000 Euro
Bei Testamentserrichtung durch einen Notar:
- Testamentserstellung (2 x 165 Euro): 330 Euro
- Hinterlegung beim Gericht: 33 Euro
- Eröffnung durch das Gericht: 66 Euro
Die Gesamtkosten liegen bei 429 Euro.
Bei handschriftlichem Testament und Gerichtshinterlegung:
- Testamentserstellung: 0 Euro
- Hinterlegung beim Gericht: 93 Euro
- Eröffnung durch das Gericht: 66 Euro
Die Gesamtkosten liegen bei 159 Euro.
Zusätzliche Kosten für einen Testamentsvollstrecker
Wenn Sie in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, z. B. einen Notar, fallen zusätzliche Gebühren an. Laut Rheinischer Tabelle beträgt die Vergütung für Nachlässe bis 250.000 Euro rund 4 % des Vermögens – es sei denn, Sie haben im Testament ausdrücklich eine andere Regelung getroffen.