Wenn Sie beabsichtigen, einen Notar mit der Erstellung eines Berliner Testaments zu beauftragen, fallen Gebühren an. Allerdings können Sie sich darauf verlassen, dass das notarielle Testament rechtsgültig verfasst und der Inhalt im Todesfall entsprechend Ihres letzten Willens durchgesetzt wird. Das Schriftstück wird automatisch vom Notar beim zuständigen Gericht hinterlegt. So ist die ordentliche Eröffnung gewährleistet und sie können sicher davon ausgehen, dass das Berliner Testament durchgesetzt wird.
Inhaltsverzeichnis
Notar Kosten Berliner Testament
Wenn eine Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft von einem Notar ein Berliner Testament errichten lässt, werden die Gebühren für seine Tätigkeit nach dem vorhandenen Vermögen festgesetzt. Zur Orientierung für Sie eine Übersicht über die Kosten, die die Errichtung des Berliner Testaments beim Notar verursacht:
zu vererbendes Vermögen | Notarkosten für Berliner Testament |
50.000 Euro – 65.000 Euro | 165 Euro |
200.000 Euro – 230.000 Euro | 485 Euro |
500.000 Euro – 550.000 Euro | 1.015 Euro |
Tabelle Stand 2019
Falls Sie nicht wissen, was alles in das Vermögen reingerechnet wird, scheuen Sie sich nicht, konkret nachzufragen. Der Notar wird ohnehin sämtliche Vermögensgegenstände abfragen und Sie außerdem auffordern, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Dieses braucht er nicht nur für die Ermittlung seiner Gebühren, sondern vor allem auch, um Ihr Testament korrekt und zutreffend zu formulieren. Zu den typischen Vermögensgegenständen gehören zum Beispiel die folgenden:
- Immobilien und Grundstücke
- Schmuck
- Fahrzeuge
- Kunstgegenstände
- Sparguthaben
- Bargeld
- Aktien und Wertpapiere
- Firmenanteile
- Lebensversicherungen
Der Notar fragt alle Positionen ab und schätzt mit Ihnen den Wert ein. Ist die Einschätzung nicht ohne weiteres möglich, wird er Sie veranlassen, zusätzliche Informationen zu beschaffen. Das kann zum Beispiel ein Wertgutachten für eine Immobilie oder ein Schmuckstück sein. Der Notar muss die Richtigkeit Ihres Vermögensverzeichnisses durch seine Unterschrift bestätigen, so dass Sie ihm zusätzlich zu eventuell geforderten Wertgutachten außerdem Zugang zu Ihren Immobilien und Einsicht in die relevanten Belege gewähren müssen.
Ihr Vermögen bleibt selbstverständlich zu Ihrer freien Verfügung
Ihr Nachlassverzeichnis ist immer nur eine Momentaufnahme natürlich kann jeder Erblasser zu seinen Lebzeiten über sein Vermögen frei verfügen. So kann es sein, dass sich ihr Vermögen mehrt oder schmälert und das ist auch kein Problem. In Sachen Kosten gilt immer, dass der Wert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung angesetzt wird. Was später mit dem Vermögen geschieht spielt bei der Gebührenberechnung keine Rolle.
Falls Sie sich aus Kostengründen dazu entscheiden, lieber in Eigenregie ein Testament zu errichten, nutzen Sie als Vorlage unser Berliner Testament Muster.
Kosten für die Testamentshinterlegung
Lassen Sie das Berliner Testament von einem Notar errichten, dann ist dieser verpflichtet, es beim Amtsgericht zu hinterlegen. Die Kosten dafür orientieren sich ebenfalls an Ihrem Vermögen. Beläuft sich Ihr Vermögen auf 50.000 Euro, werden 33 Euro fällig, bei 200.000 Euro sind knapp 90 Euro zu zahlen und bei Vermögen in Höhe von 1 Mio. Euro werden Sie mit etwa 390 Euro zur Kasse gebeten.
Geringe Kosten bei eigenhändig errichteten Testamenten
Wenn Sie nicht zum Notar gehen und stattdessen Ihr Testament selbst schreiben und danach beim Amtsgericht hinterlegen wollen, geschieht das unabhängig von Ihrem Vermögen. Die Gerichtskasse verlangt für die Aufbewahrung 75 Euro. Außerdem werden 18 Euro für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig, so dass insgesamt 93 Euro zu zahlen sind (Stand Mai 2019). Im Gegenzug erhalten Sie den Hinterlegungsschein. Bei dieser Variante spielt es überhaupt keine Rolle, wie hoch Ihr Vermögen ist. Nutzen sie das Berliner Testament Muster, wenn Sie selbst tätig werden und keinen Notar bemühen wollen.
Die Testamentseröffnung: Diese Kosten werden fällig
Wurde das Testament notariell erstellt und im Register hinterlegt, erhält das Nachlassgericht automatisch Kenntnis davon und eröffnet das Testament. Das ist mit Kosten verbunden, denn das Gericht wird einige Amtshandlungen ausführen. Berechnet wird der halbe Kostensatz bezogen auf den Nachlasswert. Beträgt das Vermögen 50.000 Euro, kostet die Testamentseröffnung 66 Euro. Liegt das Vermögen um die 5 Mio. Euro, werden fast 3.800 Euro fällig.
Kostenzusammenstellung für ein Vermögen von 50.000 Euro
Für ein Berliner Testament über ein Vermögen in Höhe von 50.000 Euro werden demnach mindestens die folgenden Kosten fällig, wenn Sie über den Notar gehen:
- Aufrichtung Testament beim Notar (2 x 165 Euro): 330 Euro
- Hinterlegung beim Gericht: 33 Euro
- Testamentseröffnung durch das Gericht: 66 Euro
Die Gesamtkosten liegen bei 429 Euro.
Entscheiden Sie sich, unser Berliner Testament Muster zu nutzen und selbst tätig zu werden, kommen die folgenden Kosten zum Tragen:
- Aufrichtung des Testaments: 0 Euro
- Hinterlegung beim Gericht: 93 Euro
- Testamentseröffnung durch das Gericht: 66 Euro
Die Gesamtkosten liegen bei 159 Euro.
Achtung: Falls Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen, zum Beispiel einen Notar, kommen weitere Kosten hinzu. Dieser erhält nach der Rheinischen Tabelle für Vermögen bis zu 250.000 Euro 4 Prozent des Vermögens. Das gilt insofern Sie in Ihrem Testament keinen anderen Betrag festgelegt haben.