Nießbrauch
Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache. Der Nießbrauch kann zum Beispiel für Immobilien eingeräumt werden. Der Besitzer einer Immobilie kann einer anderen natürlichen oder juristischen Person das Recht einräumen, diese unentgeltlich, teilentgeltlich oder entgeltlich zu nutzen. Dies bedeutet, dass ein Immobilienbesitzer eigene Objekte zu Lebzeiten überträgt, ohne seine Ansprüche darauf zu verlieren. Häufig …