Die Bedeutsamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

Was passiert gerichtlich, wenn der Ehepartner stirbt?

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Auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, kann in schwierigen Zeiten Seelenfrieden bringen. Vor allem das Testament aktuell zu halten, ist essenziell. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Berliner Testament.

Was ist ein Berliner Testament?

Im deutschen Erbrecht stellt das Berliner Testament ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten dar. Darin setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und legen fest, dass das Erbe nach dem Tod des letztversterbenden Partners an die Kinder übergeht. Dieses Modell sichert den überlebenden Ehepartner finanziell ab und bewahrt das Vermögen in der Familie.

Ohne Berliner Testament erben der Ehepartner und die Nachkommen nach gesetzlicher Erbfolge. Der überlebende Partner könnte so nur die Hälfte – bei Gütertrennung sogar nur ein Viertel – des Nachlasses erhalten. Diese Erbengemeinschaft mit Kindern kann zu Konflikten führen, insbesondere bei größeren Vermögenswerten wie Immobilien.

Kann der überlebende Ehegatte das Testament ändern?

Darf der überlebende Ehegatte das Testament ändern? Üblicherweise kann das Testament nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners nicht mehr einseitig abgeändert werden. Die gemeinschaftliche Verfügung, die beim Berliner Testament vorliegt, bindet die Ehegatten gegenseitig.

Möchten die Ehegatten dennoch Flexibilität für den Fall von Änderungen nach dem Tod des Partners, können sie dies explizit festlegen. Hierbei kann der überlebende Ehepartner das Recht zur einseitigen Änderung des Testaments vorbehalten. Auch alternative Regelungen, die an Bedingungen geknüpft sind, können getroffen werden.

Was passiert nach dem Tod des Ehegatten?

Falls der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Anteil des überlebenden Ehepartners richtet sich nach den Verwandtschaftsverhältnissen:

Hat der Verstorbene Kinder oder Enkel, beträgt der gesetzliche Erbanteil des Ehepartners ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1 BGB). Ohne Nachkommen erben die Eltern und Geschwister des Verstorbenen gemeinsam mit dem überlebenden Ehepartner, der dann die Hälfte erhält (§ 1931 Abs. 1 BGB). Hat der Verstorbene keine nahen Verwandten, geht das gesamte Erbe an den überlebenden Ehepartner.

Der Einfluss des Güterstands auf den Erbanteil

Mit dem Tod eines Ehepartners wird der Güterstand aufgelöst, und der Nachlassanteil für den überlebenden Partner wird anhand des Güterstands bestimmt:

  • Zugewinngemeinschaft: Hier wird der gesetzliche Anteil des Ehepartners um ein Viertel des Nachlasses erhöht (§ 1371 Abs. 1 BGB).
  • Gütertrennung: Der überlebende Ehepartner erhält nur den gesetzlichen Anteil. Dieser erhöht sich bei Erbengemeinschaft mit Kindern auf ein Drittel des Nachlasses.

Wie können Ehegatten ihren Güterstand organisieren?

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Durch einen Ehevertrag können Ehegatten alternative Güterstände wählen oder spezifische Bestimmungen für ihre finanzielle Situation festlegen (§ 1408 Abs. 1 BGB). Hierbei lässt sich auch das auf den Güterstand anwendbare Recht individuell festlegen.

Die Gütertrennung hebt den gesetzlichen Güterstand auf, sodass jeder Ehegatte sein Vermögen individuell verwaltet. Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen gemeinschaftlich verwaltet, wobei bestimmte Einschränkungen für Eigengut und Vorbehaltsgut gelten (§ 1416 BGB).

  • Eigengut sind persönliche Schulden oder nicht übertragbare Anteile an Gesellschaften (§ 1417 BGB).
  • Vorbehaltsgut umfasst Vermögensgegenstände, die einem Ehegatten im Testament oder durch Schenkung als eigenes Gut zugesichert wurden.

Das Gemeinschaftsgut wird von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet, sofern nichts anderes festgelegt ist (§ 1419 BGB).

Verknüpfung von Ehe- und Erbvertrag

Eine Möglichkeit für Ehegatten ist, eine verbindliche Regelung für das Erbe zu treffen, indem sie einen Erbvertrag abschließen. Nach dem Tod eines Partners kann ein neues Testament des überlebenden Ehegatten nur im Einklang mit den bestehenden Regelungen des Erbvertrags oder Berliner Testaments erfolgen. Insbesondere dürfen keine neuen Verfügungen getroffen werden, die dem Willen des Verstorbenen widersprechen, etwa zum Nachteil gemeinsamer Kinder (§ 2269 BGB).

Fazit

Vorsorge ist eine wichtige Grundlage für die Zukunft. Niemand denkt gerne daran, dass Schicksalsschläge eintreten könnten, aber eine gute rechtliche Vorsorge kann Konflikte und Unannehmlichkeiten in schwierigen Zeiten mindern und ermöglicht es, das Leben der Hinterbliebenen finanziell abzusichern.