Berliner Testament gratis Muster, kostenlose Vorlage

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Ehegattentestaments, bei der sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Ziel dieser Regelung ist es, den überlebenden Partner rechtlich und finanziell abzusichern. Das Berliner Testament kann daher nur gemeinsam erstellt, geändert oder widerrufen werden. Diese enge rechtliche Bindung bietet Sicherheit und Schutz für beide Partner. mehr erfahren

Berliner Testament

Auf unserer Webseite finden Sie viele kostenlose Informationen rund um das Thema Berliner Testament erstellen. Bitte beachten Sie: Der Betreiber dieser Seite ist weder Anwalt noch Notar und übernimmt daher keine Haftung für die Nutzung der angebotenen Testament-Muster. Eine einfache und günstige Möglichkeit, ein Testament online zu erstellen, bietet die Plattform 123recht.net. Dort lässt sich ein Erbvertrag digital generieren und optional von einem Anwalt prüfen lassen.

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Wenn Sie beim Verfassen Ihres Testaments auf individuelle Fragen stoßen, lohnt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht. Eine unkomplizierte und kostengünstige Online-Alternative ist die Webseite frag-einen-anwalt.de. Dort erhalten Sie schnell rechtssichere Auskünfte – ohne Kanzleibesuch und zu transparenten Preisen.

Das gemeinschaftliche Nachlassdokument

Wohneigentum ist oft das wichtigste Erbgut

Ein gemeinschaftliches Testament wie das Berliner Testament kann nicht einseitig geändert werden. Nur beide Partner gemeinsam können Anpassungen vornehmen. Stirbt ein Partner, wird in der Regel der andere Alleinerbe. Erst nach dem Tod beider Elternteile treten die Kinder als Schlusserben in Kraft. Diese Regelung verhindert Streit und schützt das Familienvermögen – zum Beispiel eine gemeinsam genutzte Immobilie.

Was bedeutet das in der Praxis?

Angenommen, Sie besitzen ein Einfamilienhaus, haben aber kaum liquide Mittel zur Verfügung: In einem solchen Fall würde im Todesfall ein Teil dieser Immobilie möglicherweise an Ihre Kinder oder Eltern – also die gesetzlichen Miterben – übergehen.

Fordern diese Miterben ihren Anteil am Erbe ein, kann das für den überlebenden Ehepartner zur finanziellen Belastung werden. Um die Erbansprüche zu begleichen, müsste er unter Umständen eine Hypothek aufnehmen oder sogar das Haus verkaufen. Damit es gar nicht erst so weit kommt, bietet das Berliner Testament eine effektive Lösung: Es sichert den länger lebenden Partner ab, sodass dieser im gewohnten Zuhause bleiben und seinen Lebensstandard beibehalten kann.

Im Rahmen dieser Erbfolgeregelung besteht auch die Möglichkeit, den gesetzlichen Pflichtteil der Erben auszuschließen. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein und idealerweise im Einvernehmen mit den Erben erfolgen. Denn ein Ausschluss kann schnell zu Konflikten innerhalb der Familie führen – mit emotionalen und rechtlichen Folgen. Oft ist es sinnvoller, wenn Kinder freiwillig auf den Pflichtteil verzichten und das Erbe zunächst dem überlebenden Elternteil überlassen. weiterlesen

Hier sehen Sie ein Muster für ein Berliner Testament:

Unser gemeinsamer Wille ist es, uns gegenseitig zum Alleinerben einzusetzen. Der Überlebende von uns soll ohne Rücksicht auf Pflichtteilberechtigte allein erben. Der zuletzt Versterbende wird verfügen, dass unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen allein erben. Sollte eines unserer Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr leben, so sind dessen Abkömmlinge an dessen Stelle erbberechtigt.

Ort, Datum und Unterschrift des 1. Ehegatten

Direkt unter die testamentarische Verfügung des ersten Ehegatten setzen Sie eine weitere Erklärung des zweiten Ehegatten, die den Inhalt der Erklärung bestätigt und aussagt, dass dies auch der Wille des 2. Partners ist. Beachten Sie, dass hier Ort, Datum und Unterschrift des zweiten Ehegatten zu setzen sind.

Mehr über das Muster können Sie hier nachlesen.

Das Berliner Testament Modell

Das Berliner Testament Modell wurde geschaffen, um Ehepartner und eingetragene Lebenspartner rechtlich vor Erbforderungen Dritter zu schützen. Beide Partner setzen sich im Testament gegenseitig als Alleinerben ein – das stärkt die gegenseitige Absicherung. Zugleich besteht die Möglichkeit, weitere Erben – etwa Kinder – als sogenannte Schlusserben einzusetzen. Ziel ist es, eine klare Erbfolge zu regeln und Konflikte zu vermeiden.

Berliner Testament umgeht die Erbengemeinschaft

Liegt kein Berliner Testament vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dadurch entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, bei der alle Erben gemeinsam über das Vermögen entscheiden müssen – auch wenn sie nur einen kleinen Anteil besitzen. Kein einzelner Erbe hat Anspruch auf bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte. Für den überlebenden Ehepartner kann dies zur Belastung werden: Er oder sie müsste sich mit allen Erben abstimmen und könnte unter Umständen gezwungen sein, das Haus zu verkaufen oder auszuziehen.

Das Berliner Testament hilft, diese Situationen zu vermeiden. Es sorgt für Klarheit in der Erbfolge und ermöglicht es dem hinterbliebenen Partner, weiterhin über das Vermögen zu verfügen – ohne sofortige Ansprüche von Miterben befürchten zu müssen.

Änderungen im Testament

Ein gemeinschaftliches Testament wie das Berliner Testament kann nicht einseitig geändert werden. Wünscht ein Ehepartner eine Anpassung, ist dies nur gemeinsam mit dem anderen möglich. Widerruft einer der beiden Beteiligten das Testament, wird die gesamte Verfügung unwirksam. Das gilt auch für alle enthaltenen Bestimmungen. Wer das Berliner Testament ändern oder widerrufen möchte, muss die gesetzlichen Vorschriften beachten – diese entsprechen im Wesentlichen denen eines Erbvertrags.

Widerruf nach dem Tod eines Partners

Nach dem Tod eines Ehepartners ist ein Widerruf des Berliner Testaments nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber schützt auf diese Weise den letzten Willen des Verstorbenen. Deshalb sollte beim Verfassen eines Berliner Testaments gut überlegt werden, wie die weitere Erbfolge gestaltet sein soll. Eine mögliche Regelung besteht darin, dem überlebenden Ehepartner die Entscheidung zu überlassen, wer nach seinem Tod als Schlusserbe eingesetzt wird – dies muss jedoch im Testament ausdrücklich festgehalten sein.

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Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Vorlagen frei für Ihre Zwecke verwenden!

Wie teuer ist ein Berliner Testament?

Die Kosten für ein Berliner Testament sind in der Regel überschaubar. Wenn Ihr Testament nicht zu komplex ist, können Sie es mithilfe unseres kostenlosen Musters auch selbst erstellen. Möchten Sie jedoch ganz sicher sein, dass alles korrekt formuliert ist, empfiehlt sich der Gang zum Notar. Konkrete Preisbeispiele finden Sie hier: Notarkosten Testament.

Wichtig ist außerdem, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch gefunden wird. Daher sollten Sie Ihr Testament sicher bei einem Nachlassgericht hinterlegen. Für diese Hinterlegung fällt eine einmalige Gebühr von etwa 75 Euro an.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

  • Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig mit der Hand verfasst wurde – also Wort für Wort ohne jegliche maschinengeschriebene Anteile. Schon ein einziger gedruckter Satz macht das Testament unwirksam. Auch ein Vordruck oder ein gesprochenes Testament auf einem Tonträger wird rechtlich nicht anerkannt. Weitere Informationen finden Sie hier: handschriftliches Testament. Wenn Sie ein Berliner Testament kostenlos erstellen möchten, beachten Sie bitte die entsprechenden Formvorschriften.
  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist genau geregelt, wie ein Nachlass verteilt wird. Doch diese gesetzliche Erbfolge greift nur, wenn kein Testament vorhanden ist. Ein korrekt verfasstes Testament hat Vorrang und kann die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. Das gilt besonders dann, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und beispielsweise eine andere Person bedenken möchten. Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenlose Vorlage für ein Berliner Testament.
  • Wenn Sie Ihre Meinung ändern, können Sie das Berliner Testament natürlich jederzeit widerrufen – solange beide Partner noch leben.

Weitere wichtige Punkte:

  • Ein zentraler Aspekt ist der Pflichtteilsanspruch. Auch wenn Sie bestimmte Personen vom Erbe ausschließen möchten, haben nahe Angehörige – wie Kinder oder Ehepartner – gesetzlich einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Pflichtteilsanspruch beim Berliner Testament.
  • Ein gemeinschaftliches Testament ist ausschließlich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Es ist möglich, dass ein Partner das Testament vollständig handschriftlich verfasst und der andere dieses Dokument mitunterzeichnet. Alternativ kann auch jeder Partner ein eigenes Testament erstellen. Stimmen beide inhaltlich überein, lassen sich diese Nachlassdokumente problemlos zusammenführen. Im besten Fall werden beide Testamente zusammengeheftet und gemeinsam aufbewahrt. Werden sie jedoch separat aufbewahrt, besteht die Gefahr, dass ein Partner das Testament einseitig ändert – was zu Nachteilen führen kann. Wer ein gemeinschaftliches Testament erstellen möchte, kann dafür unsere Vorlage für ein Berliner Testament verwenden.
  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind sämtliche Regelungen rund um das Erbrecht in Deutschland festgelegt. Im Erbfall wird das Vermögen entweder gemäß gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines gültigen Testaments weitergegeben. Man unterscheidet zwischen Vollerben, die das gesamte Vermögen erben, und Vermächtnisnehmern, die nur bestimmte Werte oder Gegenstände erhalten. Wichtig: Während Erben auch für Schulden haften, ist ein Vermächtnis in der Regel nicht mit Erblast verbunden.

Erbausschlagung und Erbschaftsteuer sollten auch beachtet werden

  • Erbausschlagung bedeutet, dass eine Erbschaft abgelehnt wird – häufig dann, wenn die Schulden des Erblassers den Wert des Nachlasses übersteigen. Ohne Ausschlagung würden die Nachlassgläubiger auch auf Ihr Privatvermögen zugreifen können. Um dies zu verhindern, kann beim Nachlassgericht ein Nachlassverwalter beantragt werden, der ein Nachlass-Insolvenzverfahren einleitet. Dieses Verfahren stellt fest, wie hoch die Schulden sind und ermöglicht Gläubigern, ihre Forderungen fristgerecht anzumelden. Mehr zur Frage, wann es sinnvoll ist, ein Erbe auszuschlagen, lesen Sie hier.
  • Die Erbschaftsteuer wird immer dann fällig, wenn Vermögenswerte vererbt werden. Maßgeblich ist dabei nicht allein der Wert der Erbschaft, sondern der finanzielle Vorteil, den der Erbe daraus zieht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe – und unterliegt bestimmten Steuerklassen. Dank Reformen im Erbschaftsteuergesetz profitieren nahe Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder, von hohen Freibeträgen. Diese Freibeträge sollen die finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen sichern. Welche Freibeträge und Regelungen derzeit gelten, erfahren Sie hier.
  • Ein Vermächtnis ist eine spezielle Form der Zuwendung im Erbrecht. Anders als beim Erbe geht es beim Vermächtnis nicht um das gesamte Vermögen, sondern um einen konkreten Vermögensgegenstand – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder ein Auto. Auch Rechte wie ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch können vermacht werden. Solche Regelungen lassen sich sowohl in ein Testament als auch in einen Erbvertrag integrieren.

Welche behördlichen Stellen benötige ich?

  • Das Nachlassgericht ist ein spezieller Bereich des Amtsgerichts und zuständig für die Annahme, Verwahrung und Herausgabe von Testamenten. Persönlich verfasste Testamente können dort sicher hinterlegt werden. Wurde das Testament hingegen notariell erstellt, gelangt es automatisch zur amtlichen Verwahrung. Außerdem stellt das Nachlassgericht den Erbschein aus und beurkundet eine Erbausschlagung. Es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, das Erbe aktiv zu verteilen – diese Aufgabe übernehmen Notare. Existieren keine Erben oder wird kein gültiges Testament vorgelegt, sichert das Gericht den Nachlass und prüft ein mögliches Erbrecht des Staates.
  • Wurde zu Lebzeiten kein Berliner Testament verfasst, entsteht nach dem Tod häufig eine Erbengemeinschaft. Diese führt nicht selten zu Streit unter den Miterben – besonders dann, wenn Immobilien oder andere größere Vermögenswerte im Spiel sind. Um solche Konflikte zu vermeiden, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen klaren letzten Willen zu formulieren.
  • Ein notariell beglaubigter Erbvertrag ist mit festen Gebühren verbunden. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und beinhalten sowohl die Notargebühren als auch die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Wenn Sie mehr über die Kosten eines Testaments erfahren möchten, lesen Sie hier weiter: Testament-Kosten im Überblick.
  • Die Auseinandersetzung mit einem Testament erfolgt oft in einer Phase tiefer Trauer. Angehörige sind mit dem Verlust eines geliebten Menschen – oft des Ehepartners oder eines Elternteils – emotional stark belastet. Zusätzlich müssen sie sich um Themen wie die Grabgestaltung, einen passenden Grabstein sowie eingehende Beileidskarten mit Trauersprüchen kümmern. Auch wenn Trost durch Worte nicht immer gelingt, zeigen solche Gesten Anteilnahme und Mitgefühl. Wichtig zu wissen: Auf eine Trauerkarte müssen Sie nicht antworten – selbst dann nicht, wenn dieser ein Geldbetrag beigelegt wurde.

Kann ein gemeinschaftlicher Erbvertrag widerrufen werden?

Ein Widerruf des Berliner Testaments ist grundsätzlich möglich – allerdings nur, solange beide Ehepartner noch leben. In der Regel ist der Widerruf genauso unkompliziert wie die Erstellung selbst und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Welche Besonderheiten sind beim Berliner Testament zu beachten?

Das Berliner Testament ist eine Form des Ehegattentestaments. In der klassischen Variante setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die gemeinsamen Kinder als sogenannte Schlusserben. Diese sollen das Vermögen nach dem Tod des zweiten Elternteils erben – meist zu gleichen Teilen.

Es gibt zwei Varianten, die bei der Gestaltung bedacht werden sollten:

  • Einheitslösung: Beide Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein, die Kinder werden zu Ersatzerben bestimmt. Das gesamte Vermögen geht im Todesfall auf den überlebenden Ehepartner über. Die Kinder erhalten ihr Erbe erst nach dessen Tod. Diese Lösung ist sehr verbreitet, birgt aber das Risiko, dass die Kinder schon beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil einfordern könnten.
  • Trennungslösung: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Vorerben ein, während die Kinder als Nacherben vorgesehen sind. Das geerbte Vermögen bleibt dabei rechtlich getrennt vom eigenen Vermögen des überlebenden Ehepartners. Diese Lösung bietet mehr Kontrolle über die Nachlassregelung, ist aber komplexer in der Ausgestaltung.

Wenn Sie unsicher sind, welche Variante besser zu Ihrer familiären und finanziellen Situation passt, sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren. In vielen Fällen ist die Einheitslösung – also die klassische Vollerbschaft – die praktikablere Wahl.

Obwohl das Berliner Testament auf den ersten Blick einfach erscheint, gibt es einige rechtliche Feinheiten, die gut durchdacht sein sollten. Insbesondere bei mehreren Kindern kann es zu innerfamiliären Konflikten kommen, wenn der überlebende Ehepartner Alleinerbe ist und die Kinder sich beim ersten Erbfall übergangen fühlen. Es ist daher ratsam, sich mit den verschiedenen Klauseln und Formulierungen auseinanderzusetzen oder professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Berliner Testament ist es möglich, die Kinder beim ersten Erbfall vom Erbe auszuschließen – sie erhalten dann erst beim Tod des zweiten Elternteils ihren Anteil. Währenddessen hat der überlebende Ehepartner volle Verfügungsgewalt über das gesamte Vermögen.

Bitte beachten Sie: Wir informieren, beraten jedoch nicht rechtlich

Unsere Webseite stellt Ihnen Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine juristische Beratung anbieten dürfen. Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament erstellen möchten und offene Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Notar, einen Fachanwalt für Erbrecht oder eine rechtliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Eine gute Anlaufstelle zur Suche nach einem Notar bietet die Seite www.notar.de. Dort können Sie ganz einfach einen passenden Ansprechpartner finden.

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