Erbe ausschlagen

Erbe ausschlagen – wenn Erben Schulen erben

Nicht immer bedeutet ein Erbe auch einen Gewinn. Ratenkredite, ein Kredit für das Haus und Investitionen in ein Unternehmen lassen das Vermögen eines Erblassers schnell in die roten Zahlen bringen. Sollten die Verbindlichkeiten höher sein als die noch vorrhandenen Vermögenswerte sollte man sich auf jeden Fall von einem Fachmann ( Zum Beispiel Anwalt oder Notar) beraten lassen und besser das Erbe ausschlagen.

EinfamilienhausBeim Tod des Erblassers geht in der Regel das ganze Vermögen auf die Erben über. Vermögen heißt aber nicht, dass Erben nur das Geld erhalten und die Schulden gelöscht werden, denn das würde für die Gläubiger des Erblassers eine Katastrophe bedeuten. Eine solche Regelung hätte zur Folge, dass die Banken keine Kredite mehr erteilen würden, weil sie im Todesfall des Kreditnehmers mit leeren Händen dastehen würden.

Ein Erbe tritt also in die Fußstapfen des Erblassers und muss damit auch die Schulden und eventuelle Bürgschaften übernehmen. Wer erbt haftet für alle Schulden des Erblassers und zwar auch mit seinem Vermögen.

Wie kann ein Erbe ausgeschlagen werden?

Wenn Sie geerbt haben, sollten Sie sich umgehend einen detaillierten Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers verschaffen. Dazu gehören Erkundigungen bei den Banken, die Überprüfung von Konten und das Durchforsten der vorhandenen Papiere. Zeichnet sich hierbei ab, dass der Erblasser mehr Schulden als Vermögen hinterlässt, dann ist es ratsam, das Erbe auszuschlagen. Zukünftige Erblasser sollte ihre Angelegenheiten schon zu Lebzeiten regeln, sodass die Erben in Todesfall nicht vor einem Papierchaos stehen.

 

Warum sollte man das Erbe ausschlagen ?

Der Gesetzgeber gibt Erben mindestens sechs Wochen Zeit, um den Stand des Erbes zu beurteilen. Da die Verkündung des Testaments normalerweise länger dauert, haben die Erben in der Regel noch mehr Zeit. Wird das Erbe vor Ablauf der Frist angenommen, besteht keine Möglichkeit mehr, es auszuschlagen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen die Annahme des Erbes auch im Nachhinein ausgeschlagen werden kann. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten.

Schlägt der Erbe seinen Erbteil aus, verliert er sämtliche Ansprüche auf die Erbschaft und kann auch keinen Pflichtteil mehr einfordern.
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