Eine Kontovollmacht oder Kontoverfügung ermöglicht Dritten den Zugang zu fast allen Bankgeschäften und -transaktionen. Eine Kontoverfügung macht es Erben im Todesfall des Kontoinhabers möglich, das vorhandene Guthaben vom Konto zu holen, um zum Beispiel die Beerdigung zu begleichen sowie das Erbe aufzuteilen. Oft erhält im Alter ein Kind oder es erhalten alle Kinder eine Kontoverfügung, um Bankgeschäfte für körperlich eingeschränkte Personen durchzuführen. Haben Sie keine Familienangehörigen, denen Sie eine Kontovollmacht erteilen können oder wollen, sollten Sie zumindest über eine vertrauensvolle dritte Person nachdenken. Eine Kontoverfügung kann jederzeit widerrufen und so ausgestaltet werden, dass diese auf Wunsch im Todesfall erlischt.
Was ermöglicht eine Kontoverfügung
Die in der Kontoverfügung benannte Person oder Personen können über ein auf dem Girokonto vorhandenes Guthaben verfügen, einen eingeräumten Dispositionskredit nutzen, mit Wertpapieren handeln und weitere Bankgeschäfte wie das Entgegennehmen und Anerkennen von Rechnungsabschlüssen und Kontoauszügen durchführen. Eine Kontovollmacht berechtigt jedoch nicht zur Eröffnung weiterer Konten, zum Abschluss neuer oder zur Änderung vorhandener Kreditverträge oder zur Beantragung von Kreditkarten.
Formen der Kontovollmacht
Eine Kontovollmacht kann in verschiedenen Formen ausgestellt werden. Üblich ist eine zeitlich unbeschränkte Ausstellung, die auch über den Tod hinaus gilt. Dies ist unter Familienangehörigen die Regel, um nach dem Tod des Kontoinhabers Probleme im Verkehr mit der Bank zu vermeiden.
Die Kontoverfügung kann aber auch so ausgestaltet werden, dass sie mit dem Tod des Kontoinhabers erlischt oder erst mit diesem in Kraft tritt und somit die benannte Person oder Personen erst nach dem Todesfall Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen erhalten. Diese Regelung macht es den Erben deutlich einfacher, die Bankgeschäfte zu erledigen, da durch die Kontoverfügung das Warten auf den Erbschein umgangen und der Vorgang damit beschleunigt wird. Denn besteht keine Vollmacht, können Überweisungen und Auszahlungen des vorhandenen Guthabens erst erfolgen, wenn ein Erbschein oder andere zweifelsfrei die Erbschaft nachweisende Dokumente vorgelegt werden. Und dies dauert entweder oder ist mit kurzfristigem Aufwand verbunden.
Kontoverfügung erteilen
Wie Sie sehen, gibt es viele gute Gründe, eine Kontoverfügung auszustellen. Sei es für die Regelung des Erbes im Todesfall oder auch im Falle der Fürsorgebedürftigkeit. Das Ausstellen einer Kontovollmacht ist sehr einfach. Suchen Sie einfach die kontoführende Bank oder Sparkasse mit der in der Kontoverfügung benannten Person oder den Personen auf. Dort werden dann die Unterlagen entsprechend Ihrem Willen ausgefertigt. Die kontoführende Bank ist hierbei verpflichtet, den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Dies gilt sowohl für die Ausstellung der Kontoverfügung als auch bei späterer Ausübung der mit der Vollmacht einhergehenden Rechte.
Haben Sie ein Onlinekonto bei einer Direktbank, finden Sie in Ihrem Kundenkonto in der Regel einen Vordruck für die Erteilung einer Kontovollmacht. In diesem Fall müssen Sie zur Legitimation des Bevollmächtigten eine Kopie des Personalausweises mitschicken, wenn Sie die ausgefüllten Unterlagen an Ihre Bank schicken. Bei Fragen hilft Ihnen der Kundenservice Ihrer Bank sicherlich gerne weiter.
In der Regel weisen die Vordrucke für eine Bankvollmacht keine Einschränkungen auf bestimmte Konten auf. Möchten Sie hingegen die Möglichkeiten des Bevollmächtigens eingrenzen, ist es ebenfalls möglich, eine formlose Vollmacht mit Ihren eigenen Worten schriftlich zu erstellen oder die gewünschte Einschränkung in einer gesonderten Zusatzvereinbarung mit Ihrer Bank bzw. Sparkasse festzulegen. Mögliche Gründe können zum Beispiel ein Zugriff des Bevollmächtigens auf ein Girokonto, nicht aber auf ein Depot sein.