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Darum ist es besser ein handschriftliches Testament zu erstellen
Der Letzte Wille eines Menschen sollte respektiert und auch umgesetzt werden. Aus diesem Grunde verfassen mehr als 80 % aller Personen ein Testament, indem Sie Ihren Letzten Willen äußern. Sie haben hierbei die Möglichkeit, ein Testament handschriftlich zu verfassen. Sollten Sie sich zu dieser Möglichkeit entschließen, müssen Sie als Verfasser darauf achten, dass hier nicht ein Satz mit der Schreibmaschine oder dem Computer eingefügt worden ist. Sollten Sie das in dem handschriftlichen Schriftstück dennoch gemacht haben, ist das Testament ungültig.
Achten Sie darauf, dass Sie persönlich das Testament eigenhändig verfassen. Das bedeutet, dass nicht ein Wort von einer anderen Person niedergeschrieben werden darf. Worauf Sie besonders achten müssen, ist, dass Sie das Testament auf jeden Fall eigenhändig unterschreiben sollten. Es reicht zwar formell, wenn Sie die Unterschrift nur mit dem Vornamen setzen, aber um jeder Verwirrung aus dem Wege zu gehen, setzen Sie Ihren vollen Namen darunter, also Vor- und Zuname. Fügen Sie auf jeden Fall ein gültiges Datum ein, damit es hier zu keiner Verwicklung kommt, wenn die Nachlasserben meinen, das Testament sei nach dem Tode erst aufgesetzt worden oder sonstige Ungereimtheiten entstehen.
Benutzen Sie auf keinen Fall einen Tonträger, worauf Sie Ihren Letzten Willen gesprochen haben. Dieser wird von den Behörden nicht anerkannt.
Haben Sie ein handschriftliches Testament gemacht, finden aber, dass sich hier die Erbfolge ändern sollte, dann steht Ihnen die Möglichkeit, natürlich offen, das Testament jederzeit zu ändern. Tragen Sie aber unbedingt ein Datum ein, damit festgestellt werden kann, wann das letzte Testament von Ihnen ist. Sie können natürlich auch das erste Testament vernichten, aber sollten Sie nicht mehr dazu kommen und Sie haben ein Datum im neuen Testament vergessen, wird es sehr schwierig, hier ein klares Urteil zu fällen.
Bewahren Sie das Testament zu Hause auf, sollte es so liegen, dass die Erben es auch finden. Am besten dort aufbewahren, wo Sie eigentlich immer Papiere aufbewahren. Sie können aber auch einen Notar damit beauftragen, dieses Testament für Sie aufzubewahren. So sind Sie immer auf der sicheren Seite, damit niemand Schindluder mit dem Letzten Willen von Ihnen begeht.
Ein weiterer Punkt, den Sie bei einem handschriftlichen Testament beachten müssen, Sie können dieses als Einzelnes oder als gemeinschaftliches Testament verfassen. Haben Sie sich für ein Einzeltestament entschlossen, können Sie dieses jederzeit für ungültig erklären und ändern. Bei einem gemeinschaftlichen Testament kann eine Person nichts am Testament ändern, sie muss immer die Einverständniserklärung des Partners haben.
Sie müssen hier klar definieren, wer was als Erbe bekommt. Haben Sie das nicht gemacht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. So entstehen die meisten Fehler bei einem Testament und diese Fehlerquelle sollte ausgeschlossen werden.
Ist ein Scheidungsverfahren beantragt worden und diesem wurde zugestimmt, sind in einem handschriftlichen Testament wechselbezügliche Vereinbarungen als ungültig anzusehen. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, wenn eine Verfügung besteht, dass im Falle einer Scheidung dieses Testament weiterhin bestehen bleibt. Ist eine solche Verfügung nicht vorhanden, ist das komplette Testament ungültig.
Es kann natürlich auch vorkommen, dass Sie jemanden vom Erbe ausschließen möchten. Dieses müssen Sie klar und deutlich im Testament niederlegen, um es dem Nachlassgericht etwas einfacher zu machen.
Handschriftliches Testament, Muster
Es ist nicht einfach, seinen Letzten Willen klar und deutlich zu formulieren. Aus diesem Grunde haben sich einige Leute darüber Gedanken gemacht, wie man es dem Erblasser einfacher machen könnte. Sie bekommen schon Testamente in Vordruckform zu kaufen und brauchen diese nur handschriftlich auszufüllen und unterschreiben. Besitzen Sie Internet, können Sie auch dort viele Testamentsvordrucke finden, die Sie ausdrucken können. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass diese auch rechtskonform sind. Möchten Sie keinen dieser Vordrucke verwenden, finden Sie im Internet eine Menge Hilfestellungen, damit Sie Ihr Testament in die richtigen Worte fassen. Da es verschiedene Arten von Testamenten gibt, sollten Sie sich vorher darüber informieren, welches Testament für Sie infrage kommt.
Handschriftliches Testament, Vorlage
Jeder, der ein Testament verfasst, kennt die Unsicherheit, hier die richtigen Worte zu finden. Was aber noch schwerer wiegt, sind die Formvorschrift und die gesetzlichen Regelungen, die hier eingehalten werden müssen. Um es hier dem Erblasser so einfach wie möglich zu machen, sollte dieser eine Vorlage nutzen, die er sich entweder kaufen oder aus dem Internet ziehen kann. Eines sollten Sie dennoch wissen, diese Vorlagen sind nur Orientierungshilfen, die Sie nutzen können. Testamente müssen immer mit der Hand geschrieben sein, damit sie ihre Gültigkeit behalten.
Möchten Sie lieber ein öffentliches Testament machen, ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen. Dieser wird Sie beraten und auf Unstimmigkeiten aufmerksam machen. Hierbei können Sie den Notar persönlich kontaktieren oder auch schriftlich übermitteln. Der Notar muss das öffentliche Testament erstellen und beglaubigen. Haben Sie eine Testamentsvorlage gefunden, die genau auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist, können Sie diese verwenden und unterschrieben dem Notar übergeben. Dieser wird überprüfen, ob hier alle Gesetzmäßigkeiten eingehalten wurden und wenn er es für richtig befindet, wird er das Testament beglaubigen. Nur mit einer Beglaubigung eines Notars bekommt das öffentliche Testament seine Gültigkeit.
Testamentsunterschiede
Es gibt verschiedene Testamente, die Sie als Vorlage bekommen. Es kommt immer darauf an, was Ihr Letzter Wille ist. In der Regel wird es ein einfaches Erb-Angelegenheitstestament sein, welches regelt, wie das Erbe vererbt werden soll. Hier können Sie Vorlagen verwenden, welche sich mit oder ohne Vermächtnis orientieren.
Es gibt aber noch weitere Testamentsarten, die Sie kennen sollten. So gibt es ein Berliner Testament, ein gemeinschaftliches Testament, ein Testament mit einem Vor- und Nacherbe und ein Testament mit Widerruf eines vorgehenden Testaments.
Besitzen Sie jedoch relativ hohe Werte oder der Erbfall scheint etwas kompliziert zu werden oder die Erben äußern den Verdacht, dass Sie nicht mehr Herr Ihres Geisteszustands sind, sollten Sie auf jeden Fall einen Notar hinzuziehen. Somit sind Streitigkeiten schon im Keim erstickt worden, was das Erbe angeht. Dennoch gibt es immer Erben, die sich nicht mit dem begnügen, was der Erblasser diesen hinterlässt. Aber mit einem Notar sind Sie hier schon auf der sicheren Seite, damit keiner an Ihrem Geisteszustand zweifeln kann.
Sich genau zu informieren gehört heute schon zu den normalen Dingen, die Sie noch zu Lebzeiten tätigen sollten. Mit einem Testament wird ganz klar geregelt, wer was und wie viel bekommt.