Testament Mustervorlagen

Was ist ein Testament und gibt es Muster für einen letzten Willen?

In einem Testament wird der letzte Wille einer Person festgehalten. Es ist möglich, ein Testament handschriftlich oder durch Mithilfe eines Notars zu erstellen. Oft beginnt das Schriftstück mit den Worten: „Mein letzter Wille“.

Das so genannte handschriftliche  Testament wird eigenhändig verfasst und unterschrieben. Die Mitwirkung Dritter ist nicht erforderlich, weshalb es auf den ersten Blick auch sehr unkompliziert und einfach wirkt. Häufig kommt es bei eigenhändigen Testamenten allerdings zu Schwierigkeiten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Form nicht beachtet wird. Das Testament ist dann unwirksam. Oft muss gerade bei eigenhändigen Testamenten aufgrund von Missverständnissen auf die gesetzliche Erbfolge zurück gegriffen werden.

Deshalb kann ein so genanntes „öffentliches“ Testament sinnvoller sein. Es genießt volle Beweiskraft und ersetzt in der Regel den kostenpflichtigen Erbschein. Außerdem wird es durch amtliche Verwahrung davor geschützt, verfälscht zu werden oder verloren zu gehen. Die Niederschrift eines öffentlichen Testaments wird meist von einem Notar beurkundet, allerdings ist auch die Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift möglich.

Jedes Testament kann in der Regel frei widerrufen werden. Der Widerruf bei öffentlichen Testamenten erfolgt durch die Rücknahme der amtlichen Verwahrung. Ein Widerruf besteht aber auch dann, wenn ein neues Testament mit einem abweichenden Inhalt erstellt wird. Wird jedoch ein privatschriftliches Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen, besteht kein Widerruf.

Grundsätzlich nicht widerruflich ist üblicherweise das so genannte gemeinsame Testament, wenn einer der Ehegatten verstorben ist. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann das Testament dann angefochten werden.

Das Testament – So wird es richtig verfasst!

Natürlich stellt sich oft die Frage, ob für die Erstellung eines Testaments unbedingt ein Notar benötigt wird. Auch Fragen nach dem Inhalt und der Aufbewahrung stehen oft im Raum. Diese werden hier beantwortet.

1. Ist das Verfassen eines Testaments notwendig?

Jedem ist es selbst überlassen, ob ein Testament verfasst wird oder nicht. Wenn nach dem Tod des Erblassers kein letzter Wille vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge, bei der das Erbe unter den Hinterbliebenen aufgeteilt wird.
Wer jedoch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte und einen bestimmten Verwandten besonders bevorzugen oder sein Vermögen teilweise einer Stiftung zukommen lassen will, sollte ein Testament aufsetzen.
Den letzten Willen festzuhalten, lohnt sich vor allem bei Vorliegen komplizierter Vermögensverhältnisse. Auch Hausbesitzern wird empfohlen, ein Testament aufzusetzen, nach dem am Beispiel von zwei Kindern einem Kind das Haus und dem anderen Kind das Vermögen im gleichen Wert vererbt wird.

2. Was bedeutet „Testierfähigkeit“?

Unter Testierfähigkeit versteht man, dass ein Mensch rechtlich zur Anfertigung eines Testaments in der Lage ist. Ein Testament kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren bei einem Notar erstellt werden. Ab 18 Jahren ist es möglich, sein Testament auch eigenhändig zu verfassen. Diese Alterseinschränkung ist notwendig zur Sicherstellung, dass Betroffene sich über die Tragweite ihrer Entscheidung im Klaren sind. Nach oben gibt es keine Altersbeschränkungen, liegt jedoch eine fortgeschrittene Demenz oder eine ähnliche Einschränkung vor, kann die Testierfähigkeit verloren gehen. In diesem Fall gilt jedoch immer „Im Zweifel für den Verfasser“. So muss jeder, der die Anfechtung eines Testaments anstrebt, auch den Nachweis über die fehlende Testierfähigkeit erbringen. Um die Rechtssicherheit zu wahren, kann die Testierfähigkeit von einem Neurologen bestätigt werden.

3. Der beste Zeitpunkt, ein Testament zu erfassen

Einen „besten“ Zeitpunkt für das Verfassen eines Testaments gibt es eigentlich nicht. Wer ein Testament verfassen möchte, muss sich mit der Endlichkeit seines eigenen Lebens beschäftigen. Nicht selten wird ein Testament deshalb so lange wie möglich vor sich her geschoben. Empfehlungen zufolge sollte ein Testament aber dennoch möglichst frühzeitig geschrieben werden, auch wenn man eigentlich gesund ist. Das liegt vor allem daran, dass man nie weiß, was in naher und ferner Zukunft passieren wird.

4. Die Testamentsformen

Ein Testament kann eigenhändig (handschriftlich) verfasst oder auch bei einem Notar beurkundet werden. Das so genannte „Berliner Testament“ stehlt eine Sonderform dar. Bei ihm wird der letzten Willen zweier Partner in einem gemeinsamen Dokument festgehalten.

Grundsätzlich gilt: Das eigenhändige Testament muss mit der Hand geschrieben sein. Ein Testament, das am Computer oder der Schreibmaschine verfasst wurde, kann im Zweifelsfall keine Aussage darüber liefern, ob es echt oder gefälscht ist.

Muster-Vorlagen für die Erstellung eines Testaments

Testament MusterNachfolgend sind einige Berliner Testament Muster-Vorlagen für die Erstellung eines Testaments aufgeführt. Da es eine Vielzahl von möglichen Optionen gibt, können natürlich nicht alle möglichen Szenarien durchgespielt werden. Die folgenden Muster-Vorlagen können jedoch eine grobe Orientierung für die Erstellung eines Testaments geben.

1. Einzeltestament – Ehefrau als Alleinerbe

Mein letzter Wille/Testament

Ich, Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtstdatum“, setze meine Ehefrau „Vor- und Nachname, geborene Mädchenname“ als befreiten Alleinerben ein.

Unsere Kinder „Namen“ sollen nach dem Tod meiner Ehefrau die Schlusserben zu jeweils gleichen Teilen sein.

Sollte eines der Kinder nach meinem Tod von der Mutter den Pflichtteil verlangen, so soll es auch zum Zeitpunkt des Todes der Mutter nur den Pflichtteil erhalten.

„Ort und Datum“
„Unterschrift des Erblassers (gleichzeitig Verfasser)“

2. Einzeltestament – Erblasser ist kinderlos, Eltern und Bruder/Schwester als Erben

Mein letzter Wille/Testament

Ich, „Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtsdatum“ setze als Erben zu gleichen Teilen folgende Personen ein:

Meine Eltern „vollständige Namen der Eltern“ und

meinen Bruder/meine Schwester „vollständiger Name“.

Verstirbt einer der benannten Erben vor meinem Tod, so tritt der Sohn/die Tochter „vollständiger Name“ meines Bruders/meiner Schwester zu einem Drittel in die Erbengemeinschaft ein.

„Ort und Datum“
„Unterschrift des Erblassers (gleichzeitig Verfasser)“

3. Einzeltestament – Kinder sind Erben

Mein letzter Wille/Testament

Ich, „Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtsdatum“, setze meine Kinder als unbeschränkte Erben mit den folgenden Erbanteilen ein:

Meinen Sohn „Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtsdatum“ mit einem Anteil in Höhe von ……

Meine Tochter „Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtsdatum“ mit einem Anteil in Höhe von ……

Verstirbt einer der oben genannten Erben vor mir, so treten dessen Kinder entsprechend der gesetzlichen Erbfolge ein.

Sind auch die Kinder (Ersatzerben) zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben, erhalten diesen Erbteil die übrig gebliebenen Erben entsprechend dem Verhältnis der von mir vorgegebenen Erbanteile.

Verzichtet der verstorbene Erbe auf das Erbrecht oder seinen Pflichtteil (z. B. durch Abfindungszahlung), gilt die Ersatzerbfolge als nicht wirksam.

„Ort und Datum“
„Unterschrift des Erblassers (gleichzeitig Verfasser des Testaments)“

4. Einzeltestament – Einsatz von Vor- und Nacherbe

Mein letzter Wille/Testament

Ich, „Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtsdatum“, setze meine Ehefrau „vollständiger Name, geborene Mädchenname“ als befreiten Vorerben ein.

Nach dem Ableben des Vorerben „Name des Vorerben“ soll mein Sohn/meine Tochter „Vor- und Nachname“ Nacherbe sein

„Ort und Datum“
„Unterschrift des Erblassers (gleichzeitig Verfasser des Testaments)“

5. Einzeltestament – Vererbung von Grundstücken an Kinder

Mein letzter Wille/Testament

Ich, „Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtsdatum“, vererbe den Nachlass meinen Kindern „Namen“ nach folgenden Anordnungen:

Mein Sohn „Vor- und Nachname“ erhält das (bebaute) Grundstück in „Ort und Flurstück-Nummer“.

Meine Tochter „Vor- und Nachname“ erhält das (bebaute) Grundstück in „Ort und Flurstück-Nummer“.

Nach meinem Kenntnisstand sind beide Grundstücke gleichwertig. Finden gravierende, nicht absehbare Wertverschiebungen statt oder existieren sie bereits, so soll dieser Wertunterschied untereinander finanziell ausgeglichen werden.

Den weiteren Nachlass erben meine Kinder zu jeweils gleichen Teilen.

„Ort und Datum“
„Unterschrift des Erblassers (gleichzeitig Verfasser des Testaments)“

6. Berliner Testament

Unser letzter Wille/Testament

Unser gemeinsamer Wille ist, dass wir uns gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Ohne Rücksicht auf Pflichtteilberechtigte soll der Überlebende von uns allein erben.

Durch den zuletzt Versterbenden wird dann verfügt, dass unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen allein erben. Lebt eines unserer Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr, treten dessen Kinder an seine Stelle.

„Ort und Datum“
„Unterschrift des 1. Erblassers“

Erklärung, dass dies auch der letzte Wille des 2. Partners ist

„Ort und Datum“
„Unterschrift des 2. Erblassers“

Weitere mögliche Bestimmungen in einem Testament

Jedes einzelne Muster kann mit folgenden Formulierungen individuell ergänzt werden:

1. Enterbung eines Verwandten

Hiermit enterbe ich meine(n) Sohn/Tochter „Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtsdatum“. Ebenfalls enterbt werden auch seine/ihre Kinder.

Hier gilt jedoch, dass die Enterbung eines Verwandten immer einen Anspruch auf den Pflichtteil auslöst. Der Pflichtteil muss in diesem Fall von den Erben getragen und reguliert werden.

2. Einsatz eines Testamentsvollstreckers

Ich wünsche, dass die Regelung meines Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker erfolgt. Ich setze aus diesem Grund Herrn/Frau „vollständiger Name“ als Testamentsvollstrecker ein. Kann diese Person die Übernahme der Aufgabe nicht wahrnehmen, wird als Testamentsvollstrecker stattdessen Herr/Frau „vollständiger Name“ eingesetzt.
Der Nachlass soll durch den Testamentsvollstrecker möglichst zeitnah nach meinen Anordnungen aufgeteilt werden. Für seine Aufgabe erhält der Testamentsvollstrecker eine Vergütung in Höhe von … EUR.

3. Widerruf eines alten Testaments

Alle bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen widerrufe ich mit diesem Testament (und setze „Vor- und Nachname“, geboren am „Geburtsdatum“ als alleinigen und befreiten Erben ein).

Hinweis: Ein Widerruf ist nur für das Einzeltestament gültig und bei gemeinsamen Testamenten (Berliner Testament) nur bedingt wirksam. Wird das vorangegangene Testament vernichtet, muss kein Widerruf erfolgen.

4. Auflagen für bestimmte Erben

Mein Sohn „Vor- und Nachname“ soll für die Grabpflege zuständig sein.

Meine Tochter „Vor- und Nachname“ soll an einem gemeinnützige Organisation mit dem Schwerpunkt „Beispiel: Krebshilfe) einen Betrag in Höhe von …. EUR spenden.

5. Teilungsanordnung

Meine Tochter „Vor- und Nachname“ soll das Grundstück „Straße und Hausnummer“ in „Ort“ erhalten. Das Grundstück „Straße und Hausnummer“ in „Ort“ sowie meinen PkW „Modell, evtl. amtliches Kennzeichen“ erhält meine Tochter „Vor- und Nachname“. Eine Verrechnung der Wertanteile soll untereinander nicht erfolgen.

Hinweis: Sinnvoll ist die Bestimmung, dass Wertanteile nicht untereinander verrechnet werden sollen. Andernfalls kann es unter den Erben schnell zu Streitigkeiten kommen, wodurch meist auch ein Gutachter und damit unnötige Kosten notwendig werden. Es können auch Dritte eingesetzt werden, die nicht Erben sind.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine der im Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam sein, behalten alle anderen Anordnungen trotzdem ihre Wirkung.

Hinweis: Im allgemeinen Vertragswesen ist die Salvatorische Klausel fest verankert. Mit ihr soll bewirkt werden, dass bei Unwirksamkeit bestimmter Passagen nur diese unwirksam sind, anstatt der gesamte Vertrag (Testament).