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Grundsätzliche Überlegungen zur Bestattung
Der Tod gehört nun einmal zum Leben dazu. Damit müssen wir uns alle abfinden. Die meisten Menschen sorgen sich um die steigenden Lebenshaltungskosten und achten daher nur wenig auf die Kosten, die auch der Tod mit sich bringt. Es liegt vermutlich auch in der Natur des Menschen, sich nicht gerne mit dem eigenen Tod zu beschäftigen.
Er hat etwas Schauderhaftes an sich und deshalb schieben wir das Thema Zeit unseres Lebens auf. Wir sollten uns aber auch um die Planung unseres eigenen Ablebens kümmern, da ein planloses Vorgehen meist auf Kosten der Hinterbliebenen zurückbleibt. In diesem Zusammenhang denken wohl die meisten Menschen zunächst an hohe Erbschaftssteuern und den Übergang von Vermögen und dem Eigenheim an die nächste Generation.
Allerdings ist auch die Bestattung selbst mit Kosten verbunden. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig damit zu befassen, um die Kosten möglichst gering zu halten und auch den Ablauf zu optimieren. Außerdem liegt es unter Umständen auch in Ihrem eigenen Interesse, den Ablauf der Bestattungszeremonie so zu gestalten, wie Sie das selbst für richtig erachten. Heute werden zur traditionellen Bestattung auch Alternativen angeboten. Die Variante der Urnenbestattung ist für viele Menschen eine überlegenswerte Alternative, die auch wegen der Kosten in Betracht gezogen wird. Es gibt allerdings auch rechtliche Vorschriften bei der Urnenbestattung zu beachten. Im nachfolgenden Artikel wollen wir Ihnen die deutschen Gesetze zur Urnenbestattung und Einäscherung darlegen und konkret auf die möglichen Kosten sowie den Ablauf der Bestattungszeremonie eingehen.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Urnenbestattung näher zu beleuchten, müssen wir uns mit der Gesamtlage gesetzlicher Regelungen für Bestattungen in Deutschland beschäftigen. Grundsätzlich ist auch dahingehend zu unterscheiden, in welchem deutschen Bundesland der Verstorbene bestattet werden soll. Der Grund liegt in der bundesstaatlichen Regelung zur Bestattungspflicht.
Die Bestattungspflicht lässt sich zwar aus der Bundesgesetzgebung heraus ableiten, der Föderalismus in Deutschland gibt aber vor, dass jedes Bundesland für sich ein eigenes Gesetz zur Art und Weise der Bestattung geschaffen hat. Darin sind nicht nur die Rahmenbedingungen für die Bestattung an sich dargelegt, sondern auch Regelungen in Bezug auf Bestattungspflichten und Friedhofspflichten niedergeschrieben.
Diese Regelungen sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Natürlich können wir in diesem Artikel nicht auf die Regelungen jedes einzelnen Bundeslandes näher eingehen. Es wird allerdings versucht, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, damit der Leser und die Leserin einen Anhaltspunkt für die Vorgaben des Gesetzgebers finden kann. Dieser Leitfaden soll daher nur die allgemeinen Richtlinien vorgeben und dem Leser bzw. der Leserin ein grundsätzliches inhaltliches Verständnis übermitteln.
Da der Schwerpunkt der Betrachtung ohnedies in der Urnenbestattung liegt, versuchen wir, diesen Punkt genauer zu unterscheiden. Die Unterschiede bei der Bestattungszeremonie ergeben sich aufgrund der einzelnen Landesgesetze hauptsächlich hinsichtlich der Fragestellungen zu Ruhezeiten auf Friedhöfen und Themen wie zum Beispiel der Bestattungsfrist und der Ausstellung des Totenscheins. Außerdem gibt es vereinzelt Abweichungen zu Regelungen zur Durchführung einer Leichenschau, die ohnedies nicht von Belang für diesen Artikel sind.
Kosten einer Erdbestattung im Vergleich zur Urnenbestattung
Grundsätzliche Überlegungen sind natürlich immer von den regionalen Unterschieden gekennzeichnet auf die in diesem Artikel auch nicht näher eingegangen werden kann. Sie können sich aber ein Bild darüber machen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die klassische Erdbestattung ist in Deutschland immer noch sehr beliebt.
Dennoch entscheiden sich immer mehr Menschen in Deutschland für eine Urnenbestattung. Insbesondere in städtischen Gebieten wählen nach Auswertung von Statistiken mehr als die Hälfte der Angehörigen, den Verstorbenen eine Urnenbestattung zukommen zu lassen (bzw. der Verstorbene veranlasst bereits zuvor eine Urnenbestattung im Falle des Ablebens). Der Grund liegt unter anderem auch darin, dass die Urnenbestattung zum Teil auch billiger ist als die klassische Erdbestattung.
Es können aber auch ganz persönliche Gründe dafür vorliegen. Die Unterschiede beim Umgang mit dem eigenen Tod sind aber regional sehr unterschiedlich. Dies betrifft auch die Kosten. Auch hier müssen Sie regionale Unterschiede in Betracht ziehen, die sich auch aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben. Damit Sie allerdings eine ungefähre Vorstellung von den Kosten haben, die bei einer Urnenbestattung anfallen, sollte an dieser Stelle ein Richtpreis erwähnt werden, der sich aus den Berechnungen eines gleitenden Durchschnitts von allen deutschen Bundesländern ergibt.
Bei einer einfachen Urnenbestattung ist mit Kosten zwischen EUR 5.500 und EUR 6.500 zu rechnen. In diesen Kosten sind Kosten für eine spätere Grabpflege und auch die Kosten für die Errichtung eines Grabsteins nicht inkludiert. Schon angesichts diesen Punktes sehen Sie, dass die Kosten dann regional sehr unterschiedlich sein können, weil auch die Grundpreise sich im Landkreis von jenen in städtischen Gebieten sehr stark unterscheiden können.
Selbst die Urnenbestattung braucht einen „zertifizierten“ Holzsarg
Wenn Sie nun glauben, dass eine Urnenbestattung ohne Sarg auskommt, dann täuschen Sie sich. Dennoch sind die Kosten für eine Urnenbestattung deutlich günstiger als jene einer Erdbestattung. Im Vergleich zu den Kosten der Urnenbestattung liegen die Begräbniskosten für eine Erdbestattung in Deutschland zwischen EUR 6.000 und EUR 20.000.
Damit liegen die Kosten für eine Urnenbestattung im unteren Bereich einer Erdbestattung. Daraus lässt sich auch ableiten, dass die Kosten ein Grund für die steigende Beliebtheit einer Urnenbestattung sind. Die große Spanne bei einer Erdbestattung ergibt sich aber auch daraus, weil eben die Kosten je nach Standort und Kundenvorlieben variieren können.
Auch die Auswahl des Sarges kann die Kosten in die Höhe treiben. Diese fallen bei einer Urnenbestattung nicht so stark ins Gewicht. Hier ist aber anzumerken, dass selbst für die Urnenbestattung ein Sarg benötigt wird. Der Gesetzgeber schreibt hier vor, dass zumindest ein „zertifizierter“ Holzsarg für die Einäscherung benötigt wird. Die Kosten liegen hier bei etwa EUR 500, können aber auch regional unterschiedlich hoch sein.
Große Unterschiede bei der Urnenbestattung im Ländervergleich
Wenn man sich die Beliebtheit der Urnenbestattung im Ländervergleich ansieht, dann fallen zum Teil große Unterschiede auf. Dies ist vielleicht auch eine Erklärung dafür, dass in Ostdeutschland die Einäscherungsrate inzwischen bei einem Anteil von weit über 75 Prozent liegt. In Bayern hingegen ist die Urnenbestattung weniger verbreitet.
Der Grund könnte aber auch darin zu suchen sein, dass Bayern eine sehr katholisch geprägte Region ist. Selbst die römisch-katholische Kirche hat sich sehr offen gegenüber der Urnenbestattung gezeigt, denn bereits Anfang der 1960 er Jahre hat sie die Urnenbestattung als für Katholiken als akzeptabel eingeschätzt. Deutschland gilt im bundesweiten Schnitt aber nicht als großer Fan der Urnenbestattung. Wenn man sich die Rate zur Urnenbestattung in anderen Ländern ansieht, dann ist sie in Deutschland noch immer unterrepräsentiert.
So zum Beispiel liegt sie in Großbritannien im Schnitt bei fast 80 Prozent. Die Deutschen, die sich für die Erdbestattung entscheiden, haben in der Regel einen begrenzten Aufenthalt auf dem Friedhof Ihrer Wahl. Aus Platzgründen erlauben die meisten deutschen Friedhöfe den Verstorbenen nur eine begrenzte Ruhezeit. Nach spätestens 30 Jahren müssen die Gräber meist aufgegeben werden. Auch das ist ein Argument für eine Urnenbestattung, denn hier ist die Handhabung großzügiger, obwohl der Gesetzgeber keine Unterscheidung dahingehend getroffen hat.
Ablauf einer Urnenbestattung
Wie bei einer Erdbestattung auch, so wird auch die Urnenbestattung mit bestimmten Ritualen begleitet. Für die Angehörigen ist dies ein wichtiger Schritt, um vom Verstorbenen Abschied nehmen zu können. Die Beisetzung der Urne ist auch der letzte Schritt, um Abschied vom Verstorbenen nehmen zu können. So wie bei der Erdbestattung auch, wird am Tag der Bestattung der Verstorbene der Erde übergeben. Bei der Urnenbestattung gibt es ebenso einen Grabstein.
Wenn Sie die Urnenbestattung auf einem Friedhof vornehmen wollen, dann wird es vermutlich ein Grabstein sein, wenn Sie eine alternative Grabstätte wählen, dann kann es auch zum Beispiel eine schöne Plakette an einem Baum sein, die an den Verstorbenen erinnert. Bezüglich der rechtlichen Regelungen zur alternativen Urnenbestattung verweisen wir auf die Ausführungen, die zuvor ausgearbeitet wurden.
Die Begräbnisfeierlichkeiten werden nach persönlichen Wunschvorstellungen gestaltet. Sie wurden zum Teil auch bereits im Vorfeld durch den Verstorbenen im Testament festgehalten. Meist begleiten die engsten Freunde und Bekannte den letzten Weg des Verstorbenen. Die Gestaltung der Urnenbestattung ist dabei sehr individuell festzulegen. Die Urnenbestattung kann in aller Stille und im Gedenken an den Verstorbenen erfolgen oder durch Musik begleitet werden. Der Gesetzgeber gibt hier keine konkreten Rahmenbedingungen für die Urnenbestattung vor.
Lediglich formale Vorschriften gilt es zu beachten. So wird das verantwortliche Personal auf dem Friedhof den für die Urnenbestattung verantwortlichen Angehörigen bitten, die Daten der Urne zu überprüfen. Die Daten des Verstorbenen sind auf dem Deckel der Urne eingraviert. Neben dem Namen ist auch das Geburts- und Sterbedatum auf der Urne eingraviert. So wie bei einer Erdbestattung auch, wird die Urne dann zum Grab getragen.
Der für die Urnenbestattung verantwortliche Aufseher des Bestattungsinstituts legt dann die Urne in ein Netz und lässt sie mithilfe eines Bandes (alternativ dazu nutzen manche Aufseher auch ein Werkzeug, welches als Beisetzungszange bekannt ist) in das Grab herab. Der Aufseher wird dem Verstorbenen ebenso seine letzte Ehre erweisen, indem er dem formalen Akt folgt und sich vor dem Verstorbenen (bzw. der Urne) verneigt und sich somit auch verabschiedet. Viele Rituale erinnern beim Ablauf der Urnenbestattung auch an jene bei einer Erdbestattung. So findet man am Grab auch etwas Erde, welche die Angehörigen in das Grab zur Urne hineinwerfen können. Damit ist dann auch die Beisetzungszeremonie beendet. Es gibt auch die Möglichkeit, eine sogenannte Überurne anzubringen. Diese Überurne kann zusätzlich verwendet und auch selbst gestaltet werden. In diesem Fall wird die Aschenkapsel in der Überurne beigesetzt.
Gestaltungsmöglichkeiten der Urnenbestattung
Alternativ zum oben geschilderten Ablauf, hat der Angehörige auch die Möglichkeit, die Urne selbst zum Grab zu tragen. Der Aufseher begleitet dann selbst den Trauerzug zum Grab und steht zur Hilfestellung bereit. Es können auch Blumenspenden zum Grab gebracht werden und dort von den Angehörigen niedergelegt werden.
Bei der Gestaltung der Urnenbestattung ist man sehr frei. So können die Angehörigen singen oder beten. Sehr oft werden auch Briefe verlesen, die vom Verstorbenen stammen oder an den Verstorbenen geschrieben wurden. Manchmal werden auch Fotos herumgereicht, wo der Verstorbene in glücklichen Tagen zu sehen ist. In den meisten Fällen werden jedoch kurze Ansprachen gehalten und Texte vorgelesen.
Wenn die Familie sehr christlich erzogen war, dann ist es auch üblich, ein Vaterunser zu sprechen und Musik dazu spielen zu lassen. Sehr oft werden zu diesem Zweck auch Sänger engagiert, die am Grab Lieder singen. Betreffend der Blumenspenden muss aber angemerkt werden, dass es aus Platzgründen ratsam ist, keine großen Kränze an das Grab zu stellen. Bei einer Urnenbestattung ist meist viel weniger Platz vorhanden als bei einer Erdbestattung. In der Praxis haben sich daher auch kleine Blumenkränze durchgesetzt, die am Grab des Verstorbenen niedergelegt werden.
Sehr häufig wird auch ein Blumenstrauß mit der Urne begraben. Üblich ist es auch, dass ein besonderes Geschick aus schönen Blumen bestellt wird, damit das Grab des Verstorbenen im Rahmen eines symbolischen Aktes zum Schluss der Urnenbestattung verschlossen werden kann. Das Grab bleibt jedoch solange offen, bis der letzte Angehörige den Friedhof verlassen hat.
Die Kostentragungspflicht der Urnenbestattung
Hinsichtlich der Kosten für eine Urnenbestattung ist auch die Frage der Kostentragungspflicht zu klären. Auch in diesem Bezug hat der Gesetzgeber eine klare gesetzliche Regelung beschlossen und geregelt, wer die Kosten einer Bestattung im Allgemeinen zu tragen hat.
Allerdings hat sich der Bund hier eine Kompetenz zurückbehalten, da die Kostentragungspflicht nicht wie sonst üblich in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt ist. Die Kostentragungspflicht ist aber nicht speziell für die Urnenbestattung geregelt, sondern umfasst den gesamten Tatbestand der Bestattung. Davon umfasst sind also neben der Urnenbestattung auch die Erdbestattung und alle anderen Formen der Bestattung. Im BGB gibt es dazu im § 1968 ganz genaue Regelungen, dass der Erbe die Kosten für die Bestattung des Verstorbenen zu tragen hat.
Das Gesetz spricht hier allerdings nicht vom Verstorbenen, sondern vom Erblasser. Wenn es mehrere Erben gibt, dann werden die Kosten gemeinsam von den Erben getragen. Die Aufteilung der Kosten und damit die Kostentragungspflicht bei der Urnenbestattung ist somit auch im Sinne der Erbquoten zu erfassen.
Sollte es dem Erben nicht möglich sein, der Kostentragungspflicht nachzukommen, dann kann die Kostentragungspflicht auf eine andere Person übergehen. Dies ist aber im speziellen Fall zu beurteilen. Jedenfalls sollte bekannt sein, dass der Gesetzgeber dazu genaue Regelungen getroffen hat, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. So können unter Umständen unterhaltspflichtige Personen anstelle des Erben zur Kostentragungspflicht herangezogen werden.
Sollte der Tod des Verstorbenen durch einen Unfall verursacht worden sein, dann kann auch der Verursacher des Unfalls zur Kostentragungspflicht herangezogen werden. Zusätzlich gibt es auch noch spezielle Regelungen im Zusammenhang mit Krankenversicherungen, wo ein sogenanntes Sterbegeld ausbezahlt wird. Wir können also daraus schließen, dass in den meisten Fällen das deutsche Recht den Erben des Verstorbenen für die Begräbniskosten verantwortlich macht.
Wenn die Erben nicht zahlen können, soll derjenige, der für die finanzielle Unterstützung der verstorbenen Person verantwortlich ist, die Kostentragungspflicht übernehmen. Wenn jemand den Tod des Verstorbenen verursacht hat, haben die Erben das Recht, die Bestattungskosten von dieser oder diesen Personen einzutreiben. Wenn keine verantwortlichen Personen oder Überlebenden gefunden werden, muss das örtliche Gesundheitsamt die Beerdigung veranlassen und für die Kostentragungspflicht aufkommen. In jedem Fall ist eine Beerdigung nach deutschem Recht erforderlich. In welcher Form diese zu erfolgen hat, ist ebenso im deutschen Recht geregelt.
Welche Bestattung ist überhaupt in Deutschland erlaubt
Dem Verstorbenen stehen unterschiedliche Arten von Bestattungsmöglichkeiten zur Auswahl. Grundsätzlich wird zwischen einer Erdbestattung und der Urnenbestattung unterschieden. Sehr geläufig ist auch der Begriff der Feuerbestattung. Neben den bereits zuvor behandelten Bestattungsarten (die immer noch zu den meist gebräuchlichen Bestattungsarten in Deutschland gehören), gibt es aber auch noch weitere Bestattungsarten, die dem Verstorbenen offenstehen. So folgt man in Deutschland auch dem internationalen Trend und erlaubt alternative Bestattungsformen.
Alternative Bestattungsformen bei der Urnenbestattung
Insbesondere hinsichtlich der Urnenbestattung gibt es alternative Bestattungsformen. So gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Seebestattung. In diesen Fällen wird die Urne im Wasser bestattet. Die Baumbestattung ist ebenso eine Möglichkeit, wobei die Urne im Wurzelbereich eines Baumes bestattet wird. Traditionell wird zwar immer noch die Erdbestattung gewählt, doch die Urnenbestattung wird immer beliebter. In diesem Zusammenhang sei an die Ausführungen weiter oben zu verweisen. Selbst wenn die Möglichkeit einer Seebestattung oder Baumbestattung gewählt wird, dann wird zunächst der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne am vorgesehenen Ort beigesetzt. Der Gesetzgeber schreibt hinsichtlich der Bestattungszeremonie aber nicht vor, ob diese vor oder nach der Kremierung stattfinden soll.
Wo kann die Urne des Verstorbenen bestattet werden?
In den meisten Fällen findet die Urnenbestattung auf dem Friedhof statt. Außerdem gibt es die Möglichkeit der bereits oben angesprochenen Seebestattung und Baumbestattung. Die meisten Urnenbestattungen finden in sogenannten Ruhewäldern statt.
Ein spezieller Wunsch, die Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen, wird zunehmend in Deutschland diskutiert. Während es in anderen Ländern legal ist, die Asche des Verstorbenen zum Beispiel in einer Brosche an einer Kette hängend ständig bei sich zu tragen, so ist diese Vorgehensweise in Deutschland in der Regel nicht gestattet. Allerdings gibt es dank der Kompetenz der Länder im Bestattungswesen Ausnahmeregelungen.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Bundesland Bremen, wo seit Beginn des Jahres 2015 die Asche des Verstorbenen auch auf privaten Grundstücken bestattet werden kann. Die sogenannte „Diamantbestattung“ ist selbst im liberalen Bremen nicht gestattet. Der Friedhofszwang gilt dahingehend, nämlich auch noch in Bremen. Es sind nur bestimmte Lockerungen (wie oben beschrieben) erlaubt. Es wird in Deutschland aber sehr intensiv über alternative Bestattungsformen in parlamentarischen Debatten diskutiert.