Testamentsvollstrecker
Um sicherzustellen, dass der eigene Wille von der Nachwelt wie gewünscht umgesetzt wird, kann ein Erblasser einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Dieser ist dann für die Aufteilung des Erbes entsprechend des Willens des Verstorbenen zuständig. Gibt es keinen Testamentsvollstrecker, ist dies Aufgabe der Erben. Dies birgt die Gefahr, dass es zu Streitigkeiten kommt, wenn die Erben eigene …